Rechtsstreit um Hannibal-Räumung in Dortmund Verfahren wird neu aufgerollt

Rechtsstreit um Hannibal-Räumung in Dortmund: Verfahren wird neu aufgerollt
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Es ist jetzt gut sechs Jahre her, dass die Stadtverwaltung Dortmund die Dorstfelder Hannibal-Häuser von einem auf den anderen Tag räumen ließ. Der Grund: massive Brandschutzmängel, die nach Ansicht der Stadt Gefahr für Leib und Leben der Bewohner bedeuteten. Am 21. September 2017 mussten alle Mieter ihre Wohnungen verlassen.

Der damalige Hannibal-Eigentümer Lütticher 49 Properties verklagte die Stadt, weil er die Räumung für unverhältnismäßig hält. Das Unternehmen schielt vor allem auf eine Menge Geld. Denn würde ein Gericht die Räumung für unverhältnismäßig erklären, könnte Lütticher 49 Properties die Erstattung von Mietausfällen erstreiten. Was wiederum für die Stadt Dortmund teuer werden könnte.

Formfehler bei Räumung

So war die Ausgangslage vor dem Urteil, das das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 6. Oktober 2021 gesprochen hat. Laut dem Urteil hatte es bei der Räumung Formfehler gegeben. Die Stadt hätte die Räumungsverfügung an jeden einzelnen Mieter richten müssen und nicht nur an den Vermieter, entschied das Gericht.

Das Weitervermietungsgebot, das die Stadt gegenüber dem ehemaligen Eigentümer ausgesprochen hatte, war nach Ansicht des Gerichts in Ordnung. Ein Urteil darüber, ob die Räumung letztlich verhältnismäßig war, fällte das Gericht in diesem Verfahren nicht. Immerhin sagte die Richterin seinerzeit, dass die Ermessensentscheidung der Stadt für die Räumung „nicht zu beanstanden“ sei.

Der Dorstfelder Wohnkomplex Hannibal II gilt seit sechs Jahren als unbewohnbar.
Der Dorstfelder Wohnkomplex Hannibal II gilt seit sechs Jahren als unbewohnbar. © Dieter Menne

Beide Parteien wollten sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben. Sie stellten jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG). Über die Anträge hat der Senat des OVG Ende Juni entschieden. Die Berufung sei beiderseitig zugelassen worden, sagte OVG-Sprecherin Gudrun Dahme dieser Redaktion.

Der Senat hat entschieden: Die rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich Räumung und Nutzungsverbot bedarf einer Überprüfung in einem Berufungsverfahren. Der Ex-Hannibal-Eigentümer und die Stadt hätten die Schwierigkeiten der Rechtssache hinreichend dargelegt, heißt es in dem Beschluss. „Wir prüfen alles“, sagte Dahme.

Beschluss des OVG

Mit dem Beschluss hatte das OVG beide Parteien aufgefordert, die Berufung zu begründen. Inzwischen liegen die Begründungen dem OVG vor. Gleichwohl habe die Gegenseite jeweils die Möglichkeit, auf die Begründung zu antworten, erklärte Dahme. Bis dieser Austausch erledigt sei, sei der weitere Fortgang des Verfahrens offen. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es demnach nicht.

Erst in diesem Sommer wurde bekannt, dass der neue Hannibal-Eigentümer, Forte Capital aus Frankfurt, bereits mit Sanierungsarbeiten in den Häusern begonnen hat. Vorgesehen sei eine Kernsanierung mit energetischem Aufrüsten. Forte Capital will einen zweistelligen Millionenbetrag investieren.

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