Radweg an der Kaiserstraße: Stadt sagt, was nun dort gilt

© Dennis Werner

Radweg an der Kaiserstraße: Stadt sagt, was nun dort gilt

rnNeue Schilder

Der Rad- und Fußverkehr in der Kaiserstraße ist neu geregelt worden. Die Stadt hat nun mitgeteilt, warum es eine neue Beschilderung gibt und welche Regeln nun gelten.

Dortmund

, 19.07.2021, 06:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Stadt Dortmund hat die Verkehrsführung auf der Kaiserstraße neu bewertet. Aus einem getrennten Geh- und Radweg ist nun eine Fläche geworden, wo Radfahrer und Fußgänger gemeinsam unterwegs sein dürfen (wir berichteten). Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme. In einer Pressemitteilung hat die Stadt die Regelungen nun genauer ausgeführt.

Die bisherige Situation:

Die Kaiserstraße ist zwischen Heiliger Weg und Hamburger Straße eine Einbahnstraße. Wer etwa von der Straße und den dortigen Parkplätzen aus den Gehweg und die anliegenden Wohnhäuser oder Geschäfte erreichen wollte, musste den Radweg überqueren. Auch im Einmündungsbereich zu den Seitenstraßen (etwa der Gerichtsstraße) sei es immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen. Diese hätten Bürger immer wieder gemeldet, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

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Die bisherige Regelung sei veraltet und nicht mehr zulässig gewesen. Benutzungspflichtige Radwege seien in Tempo-30-Zonen unzulässig (§ 45 1c StVO).

Die Besonderheit in der Kaiserstraße bestehe jedoch darin, dass dieser nicht fahrbahnbegleitend, sondern in Gegenrichtung der Einbahnstraße geführt werde.

Der rot gepflasterte Radstreifen auf dem Gehweg könne bestehen bleiben. Fußgängern wüssten so besser, dass dort auch Radfahrer unterwegs seien.

Das gilt jetzt:

Mit der neuen Regelung haben Radfahrer die Möglichkeit, unter Beachtung des § 1 StVO, auf dem Gehweg Richtung Westen zu fahren, um zu den anliegenden Geschäften zu gelangen, aber vor allem in Richtung Innenstadt zu fahren.

Die jetzige Beschilderung bedeutet aber auch, dass die Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

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Eine Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße – wie von vielen Radfahrern gewünscht – sei laut Stadt aufgrund der im Straßenraum vorhandenen Parkbuchten und ausgeprägtem Liefer- und Park-Such-Verkehr nicht machbar. Eine solche Regelung würde die Verkehrssicherheit für alle gefährden, vor allem für die Radfahrer wäre sie mit einem zu hohen Risiko verbunden.

Alternative Routen:

Radfahrer haben alternativ die Möglichkeit über die Arndtstraße, die noch im Herbst zur Fahrradstraße wird, die Hamburger Straße oder auch die Prinz-Friedrich-Karl-Straße zu nutzen, um schneller in die City zu gelangen.

Durch die geänderte Beschilderung sei aktuell eine Verbesserung für Fußgänger hergestellt worden, so die Stadt. Zuvor war den Radfahrern noch erlaubt, schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die gefundene und bereits umgesetzte Regelung soll langfristig Bestand haben, denn eine Neuaufteilung des Straßenraums ist derzeit nicht vorgesehen.

Radverkehr in Richtung Osten nur über die Fahrbahn

Eine Benutzung des Gehweges für Radfahrende von der Innenstadt Richtung Hamburger Straße war weder bei der vorherigen Beschilderung gestattet, noch ist sie es bei der aktuellen Beschilderung. Der Radfahrende Richtung Osten muss die Fahrbahn benutzen. Auf der Fahrbahn gilt auch für den Radverkehr das Rechtsfahrgebot aus § 2 der Straßenverkehrsordnung