Dieselfahrverbote
Prozess um Dieselfahrverbot in Dortmund abgesagt
Eigentlich sollte am 15. November über Dieselfahrverbote in Dortmund verhandelt werden. Doch jetzt hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Prozesstermin überraschend abgesagt.
Es dauert noch etwas bis klar ist, ob Fahrverbote auch in Dortmund kommen. © Dieter Menne
Nach Auskunft eines Gerichtssprechers ist unklar, ob Gelsenkirchen überhaupt für ein Dieselfahrverbot in Dortmund zuständig ist. Möglicherweise muss die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattdessen am Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt werden.
Münster oder Gelsenkirchen?
Hintergrund der Verunsicherung ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017. Demnach sollen alle neuen Fälle direkt nach Münster gehen. Genau das wäre bei Dortmund eigentlich der Fall. Die Klage der DUH wurde Anfang 2018 eingereicht - und damit deutlich nach der Gesetzesänderung. Die Prozesse um die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxid, die zurzeit verhandelt werden und wurden (zum Beispiel betreffend Köln und Bonn) stammen dagegen noch aus der Zeit vor 2017.
„Auf Nummer sicher gehen“
Am 15. November wird am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zwar trotzdem über Maßnahmen zur Luftreinhaltung verhandelt. Sie betreffen aber nur die Städte Essen und Gelsenkirchen. Diese Klagen stammen noch aus dem Jahr 2015. Im Fall Dortmund wollen die Richter dagegen erst noch auf ein Signal vom Oberverwaltungsgericht Münster warten, um auf Nummer sicher zu gehen.
"Möglicherweise wird dort noch in diesem Jahr über die gerichtliche Zuständigkeit entschieden", sagte Wolfgang Thewes, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, am Freitag auf Anfrage. Sollte dabei herauskommen, dass Gelsenkirchen doch über mögliche Dieselfahrverbote in Dortmund (und auch in Bochum) entscheiden muss, werde kurzfristig ein neuer Termin anberaumt.
Fahrverbote in Dortmund möglich
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe richtet sich nicht direkt gegen die Städte, sondern gegen das Land NRW (vertreten durch die Bezirksregierung), das für die Luftreinhalteplanung zuständig ist.
Die zurückliegenden Prozesse haben gezeigt, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge durchaus möglich sind, wenn die Grenzwerte für Stickoxid dauerhaft überschritten werden. In Dortmund soll das an zwei Messstellen der Fall sein: an der B1 und an der Brackeler Straße.