
© Beate Dönnewald (Archiv)
Hickhack um Straßenbaubeiträge: Können Anlieger im Dortmunder Westen aufatmen?
Neues Gesetz geplant
Die Landesregierung NRW will die Straßenbaubeiträge für Anlieger streichen. Eine große Straße im Dortmunder Westen wartet schon lange auf den Umbau. Profitieren die Eigentümer vom geplanten Gesetz?
Seit rund zwei Jahren hängen die Anlieger nun schon in der Luft. Sie wissen weder, wann die lang geplante Straßensanierung beginnt, noch, was sie dafür laut Kommunalabgabengesetz (KAG) bezahlen müssen. Seit Bekanntwerden der Pläne steht die gewaltige Gesamtsumme von fast einer Million Euro im Raum.
Die Rede ist vom dritten und letzten Bauabschnitt der Provinzialstraße in Lütgendortmund, der sich in zwei Teile unterteilt. Die Arbeiten sollten ursprünglich im Sommer 2020 beginnen.
Der Bauabschnitt (BA) 3.1 umfasst den Bereich von der Brücke A40 bis Stadtgrenze Bochum und erfolgt im Vollausbau. Für den BA 3.2, von der Straße Am Apelstück/Weitacker bis Kaubomstraße, gibt es noch keinen Baubeschluss.
Seit dem 15. März 2022 haben die Hauseigentümer nun Grund zur Hoffnung, dass sie für den Umbau gar nicht zur Kasse gebeten werden. Denn die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf gab bekannt, dass die Straßenbaubeiträge für Anlieger in NRW abgeschafft und künftig vom Land übernommen werden sollen.
Gesetz noch nicht verabschiedet
Knackpunkt: Die entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird nicht mehr vor der Landtagswahl am 15. Mai verabschiedet. Sie wurde auf die nächste Legislaturperiode verschoben.
Ob die Anlieger des 3. Bauabschnitts von dem geplanten Gesetz also profitieren werden, beantwortet Stadtsprecher Christian Schön so: „Für den BA 3.1 existiert ein Baubeschluss vom 26.09.2019. Damit fällt der Beschluss in den förderfähigen Zeitraum und es kann nach aktueller Gesetzgebung ein Antrag auf 50%-ige Förderung gestellt werden.“
Damit bezieht er sich auf einen Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2019, die Beiträge der Grundstückseigentümer in NRW ab 2020 zu halbieren. Dazu wurde ein Förderprogramm mit einem Volumen von 65 Millionen Euro aufgelegt.
Schön bestätigt, dass der neue Antrag der Regierungsfraktionen an den Landtag eine vollständige Entlastung für die Anlieger mit einer 100-Prozent-Förderung vorsieht. „Für den BA 3.2 gibt es noch keinen Baubeschluss. Je nach Beschlussfassung des Landes käme hier eventuell sofort die 100%-Förderung zum Tragen.“
Familie Otto, die am dritten Bauabschnitt (BA 3.1) wohnt, rechnet fest damit, dass sie für die Straßensanierung keinen Cent zahlen muss. Unabhängig vom geplanten Gesetz ist das für Emma Otto nach wie vor die einzige gerechte Lösung. „Weil die Anlieger der ersten beiden Bauabschnitte auch nichts bezahlt haben.“
Die Stadt hat allerdings immer wieder betont, dass es sich im Gegensatz zu den vorherigen Maßnahmen diesmal um eine Vollsanierung handele und deshalb das KAG angewendet werden müsse.
Betroffene Familie kritisiert die Stadt
Familie Otto kritisiert die Kommunikation der Stadt. „Wir als Anlieger sind von ihr nie informiert worden.“ Dass der Umbau der stark beschädigten Straße immer noch nicht begonnen hat, sei für sie auch nicht nachvollziehbar.
Christian Schön nennt die Gründe: „Beim Vergabeverfahren hatten sich Verzögerungen ergeben.“ Nun sei es aber abgeschlossen und der Auftrag für die Straßenbauarbeiten sei Mitte März erteilt worden.
Gleiches gelte für die Beleuchtung. Alle weiteren an der Vergabe beteiligten Auftraggeber wie Stadtentwässerung und Donetz müssten ihre Aufträge ebenfalls erteilt haben. Darüber habe man derzeit aber noch keine abschließenden Gesamtinfos, so der Stadtsprecher.
Beginn mit Kanalbau
Die Arbeiten sollen mit dem Kanalbau beginnen. Normalerweise erfolge der Baubeginn innerhalb von vier Wochen nach Auftragsvergabe. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die erforderlichen Materialbestellungen im Moment nicht innerhalb von vier Wochen erfolgen werden, da es erhebliche Lieferschwierigkeiten gibt“, so Schön. Man könne derzeit also noch nicht seriös sagen, wann die Arbeiten vor Ort beginnen werden.
Die Bauzeit für den ersten Abschnitt betrage rund 3 Jahre. Der Abschnitt 3.2 werde erst nach Abschluss ersten Abschnitts gebaut, so Schön. „Also auf jeden Fall nicht vor Frühjahr 2025.“
1968 geboren und seit über 20 Jahren Redakteurin bei Lensing Media. Zuständig für den Dortmunder Westen mit seinen Stadtbezirken Lütgendortmund, Mengede und Huckarde sowie für die Stadt Castrop-Rauxel.
