Vorsitzender Günter Mohr, Frank Gerber (Mitarbeiter in der Geschäftsstelle) und Peter Hendrich (Leiter des Bezirks Nord) vom Stadtverband Dortmunder Gartenanlagen (v.l.) verteidigen den Vorstoß, Pools in den Gartenanlagen zu verbieten. © Andreas Schröter

Gartenanlagen

Pool-Verbot: Stadtverband Dortmunder Gartenvereine wehrt sich

Das Pool-Verbot in Gartenvereinen hat für helle Aufregung gesorgt. Nun setzt sich der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine zur Wehr – immerhin habe es eine 9 Jahre lange Anlaufzeit gehabt.

Wambel

, 10.08.2020 / Lesedauer: 3 min

Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine zeigt sich unberührt von der Kritik gegen seinen Vorstoß, die Pools in den 119 Dortmunder Gartenanlagen zu verbieten.

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Günter Mohr, seit dem 29. Mai dieses Jahres Vorsitzender, sagt: „Das sind vielleicht 2 Prozent der Gartenbesitzer, die das kritisieren, die übrigen 98 Prozent sind auf unserer Seite. Aber die spielen sich eben nicht so in den Vordergrund wie die anderen.“ Das würden auch die Anrufe in der Geschäftsstelle an der Akazienstraße 11 auf der Grenze von Wambel und Körne zeigen.

„Wer kündigen möchte, soll das tun“

Und: „Wer wegen des Pool-Verbots seinen Garten kündigen möchte, der soll das tun. Es stehen zehn Interessenten bereit, die den Garten dann liebend gerne übernehmen würden - auch ohne Pool.“

Einen Swimmingpool zu betreiben, bedeute den Einsatz von Chlor. Wer etwas anderes behaupte, lüge. Oder man müsse alle zwei Tage einen Wasserwechsel vornehmen, und das sei auch dann nicht im Sinne des Stadtverbands, wenn jeder seine eigene Wasseruhr habe.

Ein Gartenverein stehe für Biodiversität und Umweltschutz. Mohr: „Diejenigen, die einen Pool betreiben, handeln rücksichtslos“, - wobei es nicht um den Lärm gehe, der von darin planschenden Kindern ausgehe.

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Es seien schon nächtliche Poolpartys von Erwachsenen mit viel Getöse gefeiert worden. Gegen kleine Kinderpools mit einem maximalen Durchmesser von 1,50 Metern habe doch niemand etwas.

Hinzu komme: Es gebe eine Vereinbarung mit dem Steueramt der Stadt Dortmund, dass die Gartenanlagen nur 12 Prozent Schmutzwasser abführen dürfen.

Werde der Anteil durch die Pools höher, bestehe die Gefahr, dass diese Regel gekippt und die Abwasserentsorgung wesentlich teurer würde. Und das müssten dann alle Gartenbesitzer tragen, nicht nur die Poolbesitzer.

Die Mitglieder des Gartenvereins Woldenmey in Derne wehren sich gegen das Verbot des Stadtverbands, in den Gärten Pools aufzustellen. © Andreas Schröter

Günter Mohr schätzt, dass derzeit etwa 150 der insgesamt 8200 Parzellenbesitzer in Dortmunder Gartenanlagen einen Pool betreiben. Es gehe nun darum, dem einen Riegel vorzuschieben, sonst seien es in einem Jahr 1500 Gärten mit Pool und ein weiteres Jahr später 3000.

Die Regelung des Poolverbots gelte schon seit 2011. Schon damals habe die Stadt Dortmund den Stadtverband Dortmunder Gartenanlagen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das umgesetzt werde. Man könne also keinesfalls davon sprechen, dass dieses Verbot nun von heute auf morgen gekommen sei. Es habe vielmehr eine neunjährige Anlaufzeit gehabt.

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Eine „kleingärtnerische Nutzung“ - und die sei übrigens vom Bundeskleingartengesetz vorgeschrieben - bestehe aus einem Drittel Obst- und Gemüseanbau, einem Drittel Beeten und einem Drittel Wiese. Diejenigen, die heute einen Pool haben, beherzigen diese Regel nicht, so Mohr. Im Extremfall stehen sie vor der Kündigung ihres Gartens.

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