Eine Protestveranstaltung in Dortmund gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im August 2020. Bei dieser Veranstaltung trat ein Polizist aus Hannover auf - seine Rede hat jetzt juristische Folgen. © Oliver Schaper (Archivbild)

Auftritt in Dortmund

Polizist mit Reichsbürger-Nähe: Michael F. darf kein Beamter mehr sein

Ein Auftritt auf einer Querdenker-Demo in Dortmund vor knapp zwei Jahren und Bezüge zur Reichsbürger-Szene kosten einen Polizei-Hauptkommissar seinen Job. Das hat ein Gericht entschieden.

von Felix Guth, dpa

Hannover

, 28.04.2022 / Lesedauer: 3 min

Das Verwaltungsgericht Hannover hat geurteilt, dass der 58-jährige Michael F. nicht mehr länger Polizeibeamter sein darf. Der Hauptkommissar trat in der Vergangenheit bei „Querdenker“-Versammlungen auf, verbreitet Verschwörungstheorien und wirft der Regierung „Verfassungsbruch“ vor.

Zum ersten Mal war dies bei einer Demonstration im August 2020 in der Dortmunder Innenstadt auffällig geworden.

Dort hatten rund 3000 Menschen gegen die damaligen Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert. Der Mann hatte das Mikrofon ergriffen und sich mit vollem Namen als Polizeibeamter aus Hannover vorgestellt.

Vergleich von Corona-Maßnahmen und Nationalsozialismus

Er sagte unter anderem: „Es liegt an euch allen und unseren Soldaten, ob der anstehende gesellschaftliche Wandel friedlich oder gewaltsam abläuft.“

Er verglich zudem die Maskenpflicht und andere Maßnahmen mit der Zeit des Dritten Reiches.

Nach dem Auftritt in Dortmund war der Redner von der Polizeidirektion Hannover suspendiert worden. Im Mai 2021 hatte die Behörde eine Disziplinarklage eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Der Mann trat noch in weiteren Städten auf.

Am Donnerstag (28.4.) hat das Verwaltungsgericht Hannover der Klage stattgeben. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Hannover, Martin Goos, sagte zur Urteilsbegründung, ein Polizeibeamter habe die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und er habe ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat.

Richter hält Nähe zur „Reichsbürger“-Bewegung für erwiesen

„Damit verträgt sich Ihr Verhalten nicht“, sagte der Richter. Es gebe eine Nähe zur „Reichsbürger“-Bewegung. Deren Angehörige bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an.

Unter anderem habe der 58-Jährige in einem Antrag für einen Staatsangehörigkeitsausweis als Geburtsland „Preußen“ genannt und seinen Personalausweis abgegeben. „Sie stellen die Legitimität des Staates infrage“, sagte der Richter.

Richter Goos betonte, der 58-Jährige sei bisher ein „guter Beamter“ gewesen, aber nun nicht mehr tragbar. Er dürfe „zornig sein und Kritik üben“, das „Schwadronieren“ über angebliche geheime Militäroperationen oder Bunker unter dem Berliner Flughafen gehe jedoch nicht, so der Richter.

Verschwörungstheorien oder „Kneipengespräche“?

Michael F. bezeichnete seine Äußerungen als „Kneipengespräche“. Er habe einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, weil er auf die Karibikinsel Curaçao habe auswandern wollen - er sei mit vielem in Deutschland unzufrieden.

Er werde sich weiter zu Missständen äußern. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen, die Corona-Maßnahmen halte er für nicht verfassungskonform. Kündigen werde er nicht.

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F. tritt als Kandidat bei der Landtagswahl in Niedersachsen im Oktober 2022 für die Kleinstpartei „Die Basis“ an. Diese hat sich aus den Corona-Protesten gebildet. Auch in Dortmund spielt sie eine Rolle.

Das Logo der Partei ist bei den Protest-„Spaziergängen“ häufiger zu sehen. Die Anwesenheit von Parteiimitgliedern war außerdem zuletzt bei der der Störaktion eines Auftritts von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) wahrnehmbar.

Verbindung über die Partei „Die Basis“

Michael F. trat in der Vergangenheit häufiger an der Seite von Artur Helios auf. Der Fröndenberger engagiert sich ebenfalls für „Die Basis“ und trat als Organisator und Leiter mehrerer Demonstrationen in Dortmund auf, zuletzt im Januar.

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Im Oktober 2020 waren Helios und der Polizist gemeinsam bei einer Querdenker-Veranstaltung in Dresden aufgetreten. Eine gemeinsame Geste am Ende einer Rede bewertete das Amtsgericht Dresden im Dezember 2021 als „Hitlergruß“.

Beide wurden zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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