Unter anderem sollen 2021 die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erlassen werden. Hier ein Archivbild © Dieter Menne (Archiv)

Corona-Krise

Politik will Dortmunder Gastronomie, Hotels und Clubs finanziell entlasten

Gastronomen können in der Corona-Krise zumindest auf eine kleine Entlastung durch die Stadt hoffen. Der Finanzausschuss des Rates hat einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht.

Dortmund

, 15.12.2020 / Lesedauer: 2 min

Die Dortmunder Verwaltungsspitze hatte bereits gute Absichten, um Gastronomie, Clubs und Hotels in der Corona-Krise zu helfen und hat der Politik vorgeschlagen, die Gebühren für Außengastronomie bis März auszusetzen sowie die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen abzuschaffen.

Der Politik allerdings ging dieser Vorschlag nicht weit genug. Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sollen Dortmunder Gastronomie und Hotels jetzt bis Ende 2021 entlastet werden.

Sondergebühren für die Außengastronomie und die Beherbergungsabgabe auf private Hotelübernachtungen werden für das komplette Jahr ausgesetzt.

Das hat am Donnerstag (10.12.) der Finanzausschuss des Rates beschlossen. Er folgte auch dem Vorschlag der Verwaltung zur Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen.

Eigentlich hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt, die Gebühren für die Außengastronomie und die Beherbergungsabgabe auch für 2022 zu erlassen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

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Dennoch freute sich Fraktionschef Michael Kauch: „Es ist gut, dass die anderen Fraktionen den Anträgen von FDP und Bürgerliste gefolgt sind. Nun ist klar: nach Ende des Lockdowns können die Betriebe wieder etwas leichter Geld verdienen und hoffentlich Teile der Verluste dieses Jahres ausgleichen.“

Die Entlastungen müssen noch vom Rat abschließend beschlossen werden.

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