Marc Schmitt-Weigand, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bezirksvertretung Scharnhorst, hatte im September einigen Fragen zum neuen Lidl im Husener Einkaufszentrum gestellt, die Planungsdezernent Ludger Wilde nun beantwortet hat:
Neben den über 200 Parkplätzen im Bereich des Rewe-Markts sind nun zusätzlich noch einmal über 130 Parkplätze gebaut und die entsprechenden Flächen versiegelt worden. Wie kommt es zu der hohen Zahl an Parkplätzen?
Der Bebauungsplan sieht gegenüber der früheren Nutzung eine Erhöhung der Verkaufsflächen von bisher 3.500 qm auf 4.700 qm vor. Daher ist ein erhöhter Stellplatzbedarf vor allem an den Spitzenzeiten zu erwarten.
Auch die Geschäfte und Dienstleister entlang der Husener Straße sollen davon profitieren. Auch das alle zwei Jahre stattfindende Husener Dorffest der Kolpingsfamilie Husen kann dort stattfinden.
Der Parkplatz verfügt über keinerlei Grünbereiche. Ist die Pflanzung von Bäumen Bestandteil der Baugenehmigung?
Die Beete sind hergestellt und die bodendeckende Bepflanzung wurde angelegt. Die Betreiber müssen die geplanten Laubbäume in der Pflanzperiode Herbst/Winter 2022/23 pflanzen. Insgesamt handelt es sich um 26 Laubbäume.

Wäre es nicht bei zunehmend hohen Temperaturen und im Angesicht des fortschreitenden Klimawandels sinnvoll, solche Parkplatzfläche mit möglichst vielen Schatten spendenden Bäumen zu versehen?
Aus eben diesen Gründen fordert die Stadt die Anpflanzung der Bäume. In jedem Bebauungsplan der Stadt wird diese Festsetzung seit Jahren grundsätzlich getroffen. Auch für die Zukunft soll das gelten.
Ab dem Jahr 2022 müssen neue gewerbliche Parkplatzflächen in NRW mit Überdachungen und Fotovoltaik ausgestattet sein. Gibt es im Stadtbezirk Scharnhorst aktuell Bauprojekte, bei denen diese Regelung greift? Gibt es die Möglichkeit für Bauherren, die Solarpflicht abzuwenden?
Das Planverfahren für die Erweiterung des Einkaufszentrums Husen wurde bereits im Jahr 2021 abgeschlossen. Daher konnten die neuen gesetzlichen Vorgaben der Photovoltaiknutzung auf gewerblichen Stellplatzflächen nicht angewandt werden.
Aktuell gibt es keine bekannten Bauprojekte in Scharnhorst, für die eine solche gesetzliche Vorgabe zur Anwendung kommt. Ebenfalls liegen bisher keine Erkenntnisse vor, inwieweit Bauherren sich von der Photovoltaikpflicht befreien lassen können.
Im Bereich des alten Parkplatzes bei Rewe stehen einige wenige Bäume, andere Bäume, die dort früher standen, fehlen jedoch. Besteht eine Pflicht des Eigentümers, abgängige Bäume neu anzupflanzen?
Auch im Bereich des vorhandenen Parkplatzes gelten Festsetzungen zur Begrünung mit hochstämmigen Laubbäumen. Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.
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