Bürgersteig-Parken bleibt für Thomas Roeske in Dortmund unmöglich Gerichtsurteil ändert nichts

Trotz Gerichtsurteil: Gehweg-Parken bleibt für Thomas Roeske unmöglich
Lesezeit

Es ist wie eine Welle durch Deutschland gegangen. Das Oberlandesgericht Bremen hatte entschieden: Ja, wenn jemand auf dem Bürgersteig parkt und weniger Platz als anderthalb Meter für Fußgänger lässt, ist ein Knöllchen gerechtfertigt.

Doch wenn genug Platz gelassen wird, dass sich Personen mit zwei Kinderwagen begegnen und aneinander vorbeifahren können, dann habe das jeweilige Ordnungsamt den Spielraum, für das „aufgesetzte Parken“ auch mal kein Knöllchen zu vergeben.

Straßenverkehrsordnung

Dieses Urteil hat sehr viel Aufmerksamkeit erhalten, weil es als potenziell richtungsweisend gilt, auch wenn die Stadt Bremen Berufung eingereicht hat. „Das Urteil bedeutet gar nichts“, sagt dagegen Thomas Roeske aus Kley. „Das mit den anderthalb Metern steht genauso in der Straßenverkehrsordnung. Das Bremer Gericht hat also nur gesagt: Es gilt die Straßenverkehrsordnung“.

Parkverhalten

In der Nachbarschaft von Thomas Roeske am Gerdesweg hattes es im vergangenen Jahr Knöllchenärger gegeben. Wie die Stadt Dortmund damals meldete, hatte es eine Beschwerde aus der Nachbarschaft über das Parkverhalten im Gerdesweg gegeben.

Das Ordnungsamt schickte Mitarbeiter vorbei und die verteilten Knöllchen. Seitdem gibt es freie Bürgersteige in der Straße. Thomas Roeske stellte seinen in die Garage, meidet den Bürgersteig. Eigentlich kein Problem.

Ungleichbehandlung

Der Ärger entzündete sich daraufhin daran, dass es in den Nachbarstraßen keine Kontrollen und damit keine Knöllchen gegeben hatte, Roeske kritisierte die Ungleichbehandlung.

Das hat sich mittlerweile geändert. Roeske weiß zwar nicht genau, was passiert ist, aber nun parken die Autos in allen Straßen der Siedlung ordnungsgemäß auf der Straße. „Da war wohl das Ordnungsamt noch mal da“, meint er.

Breite Bordsteine

Ob das Bremer Urteil etwas für die Parksituation in Kley bringen wird, glaubt Roeske nicht. In den Wohnstraßen gebe es überhaupt keine Bürgersteige, die mehr als anderthalb Meter breit sind.

Das heißt: Selbst wenn das Bremer Urteil bestätigt wird, in der Kleyer Siedlung wird sich nichts ändern. Breite Bordsteine gebe es nur an der Dorneystraße, doch das Urteil habe auch dort keine Bedeutung. Denn an der Dorneystraße sind fast auf ganzer Länge Parkplätze ausgewiesen.

Kein Einfluss erwartet

Für Thomas Roeske ist klar: Selbst wenn in Dortmund das Bordsteinparken toleriert wird, wenn anderthalb Meter frei bleiben, werde sich praktisch nichts ändern. „Es gibt in den Dortmunder Siedlungen einfach keine Bürgersteige, die breit genug sind“, sagt er.

Urteil zum Gehweg-Parken: So reagiert die Stadt Dortmund

Knöllchen-Ärger in Dortmund: Werden Straßen etwa bewusst ungleich behandelt?

Riesige Hilfsbereitschaft für die neue Dortmunder Tafel: Pastor hat damit „nicht gerechnet“