Ein Osterfeuer in Brechten hatte für großen Ärger gesorgt, nun hat sich die Stadt dazu geäußert. © privat

Rauch und Asche

Umweltamt: Osterfeuer-Ärger in Dortmund hat Folgen fürs nächste Jahr

Ein Osterfeuer in Brechten hat zu großem Unmut bei Anwohnern geführt. Die Stadt Dortmund teilt nun mit, wie sie mit den Beschwerden umgeht. Bei Fehlern der Veranstalter wäre Bußgeld möglich.

Dortmund

, 20.04.2022 / Lesedauer: 3 min

Das Osterfeuer am Sonntag (17.4.) an der Evinger Straße hatte großen Unmut bei Anwohnern ausgelöst: Die Asche hatte Fenster, Gartenmöbel und Terrassendächer verschmutzt und der Rauch die Wohnungen samt der Bewohner "eingeräuchert", wie einer der Anwohner berichtete.

Der Gewerbeverein Eving hatte bereits auf die Beschwerden reagiert und sich entschuldigt, wies gleichzeitig aber Anschuldigungen zurück, wonach verbotenes oder zu viel Brennmaterial benutzt worden wäre. Vorstandsmitglied Michael Döbbing verwies auf die Kontrollen durch das Umweltamt.

"Das Umweltamt war am Tag des Feuers vor Ort"

Die Stadt Dortmund hat gegenüber unserer Redaktion die Kontrollen des Umweltamtes bestätigt. Sprecher Christian Schön erklärt: "Was ich sagen kann, ist, dass das Umweltamt am Tag des Feuers vor Ort war und kontrolliert hat."

Demnach seien alle Vorgaben wie die Größe des Feuers, die Beschaffenheit des Brennmaterials und der Abstand zu der nächsten Straße und Wohnhäusern eingehalten worden. Auch sei das Holz umgeschichtet worden, damit Tiere, die zwischen die Hölzer geklettert gewesen sein könnten, nicht ins Feuer geraten.

Gleichwohl könnten die Beschwerden der Anwohner trotzdem Konsequenzen nach sich ziehen: "Jetzt weiß man in diesem Fall, dass Anwohner sich beschwert haben“, so Schön: „Und das heißt: Im nächsten Jahr wird dem vorzubeugen zu sein.“ So könnten die Veranstalter dazu aufgefordert werden, die Beschwerden im nächsten Jahr in ihren Planungen zu berücksichtigen.

Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich

Dazu erklärt Schön das Verfahren: Denn jeder Dortmunder, der ein Osterfeuer veranstalten möchte und sich an die Vorgaben hält, darf es auch durchführen. Es muss angemeldet, aber nicht aktiv genehmigt werden.

Sollte ein Veranstalter allerdings nachweislich gegen die Auflagen verstoßen haben, dann könnte ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro fällig werden, wie die Stadt auf ihrer Homepage angibt.

Auch zu den Verschmutzungen durch die Asche äußert sich Schön: Betroffene "sollten sich wegen der Reinigung an den Veranstalter wenden."

Ob das Osterfeuer im nächsten Jahr an selber Stelle wieder stattfinden kann, ist aktuell unklar: "Das wird situativ im nächsten Jahr entschieden werden müssen", erklärt Schön.

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