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Soforthilfe-Alarm hat gewirkt: Dortmunds Kleinunternehmer atmen auf
Corona-Krise
Gastronomen und andere Kleinunternehmer waren empört: Die NRW-Soforthilfe entpuppte sich als Luftnummer. Jetzt wurden sie erhört. Dortmunder Wirtschaftsverbände loben die Verbesserungen.
Im Juli noch hatte Simon Grimm verblüfft auf den Fragebogen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe geguckt. Danach hätte er vieles von dem Geld, das ihm als Betreiber der Szenekneipe Subrosa in der Corona-Krise helfen sollte, wieder zurückzahlen müssen.
Jetzt hat das Land NRW einige Neuerungen im Abrechnungsverfahren verkündet, die die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und die Handwerkskammer Dortmund sehr begrüßen. Für Simon Grimm heißt das zum Beispiel: „Ich muss die Löhne, die ich weitergezahlt habe, dann wohl nicht von der Soforthilfe abziehen. Das ist gut und macht auch deutlich mehr Sinn.“
„Es ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft im westfälischen Ruhrgebiet, dass das Land NRW die Kritik der Unternehmen und der IHK-Organisation beherzigt und jetzt beim Bund Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe erreicht hat“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber.

IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber begrüßt die Neuerungen im Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe. © Ekkehart Bussenius/Tania Reinick
Jetzt können auch Personalkosten, die zur Erzielung von Einnahmen notwendig waren und nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckt waren, angerechnet werden.
Wichtig ist auch, dass bis zu den Herbstferien alle Empfänger der NRW-Soforthilfe erneut eine E-Mail zum Abrechnungsverfahren erhalten werden, sobald die Formulare durch die Landesregierung angepasst wurden.
Die Rückmelde-Frist wird nun für alle Soforthilfe-Empfänger bis zum 30. November 2020 verlängert. Die Frist zur Rückzahlung verlängert sich auf den 31. März 2021. „Das wird manchen Kleinunternehmern Luft verschaffen“, so Stefan Schreiber.
Der IHK-Hauptgeschäftsführer betont einen weiteren positiven Aspekt der Neuerungen: „Gestundete Zahlungen beispielsweise für Miet-, Pacht-, oder Leasingraten können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit entsteht Unternehmen, die sich um die Liquiditätssicherung mit Hilfe von Stundungen bemüht haben, kein Nachteil.“
„Außerdem müssen Unternehmen, die mit Zahlungszielen arbeiten, Leistungen, die vor dem Beginn der Corona-Pandemie erbracht wurden, deren Zahlungseingang aber im Förderzeitraum lag, nun nicht als Umsatz im Förderzeitraum berücksichtigen“, so Schreiber weiter.
Auch bei der Handwerkskammer äußert sich der Hauptgeschäftsführer zufrieden. „Dass die Anregungen seitens der Antragsteller und Wirtschaftsorganisationen für die Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens ernstgenommen und berücksichtigt wurden, ist für zahlreiche Handwerksunternehmen im Kammerbezirk ein wichtiges Signal. Sie haben auf die Soforthilfe vertraut“, sagt Carsten Harder

Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund, sieht in den Neuerungen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe ein "wichtiges Signal" für die kleinen Handwerksunternehmen. © HWK Dortmund
Der Hauptgeschäftsführer fügt hinzu: „Wir als Handwerksorganisation haben uns in Richtung Politik deutlich dafür ausgesprochen, unternehmerfreundliche und pragmatische Lösungen für das Rückmeldeverfahren zu gewährleisten. Umso erfreuter nehmen wir nun die Verbesserung des Abrechnungsverfahrens der NRW-Soforthilfe zur Kenntnis.“
Nach mehreren Stationen in Redaktionen rund um Dortmund bin ich seit dem 1. Juni 2015 in der Stadtredaktion Dortmund tätig. Als gebürtigem Dortmunder liegt mir die Stadt am Herzen. Hier interessieren mich nicht nur der Fußball, sondern auch die Kultur und die Wirtschaft. Seit dem 1. April 2020 arbeite ich in der Stadtredaktion als Wirtschaftsredakteur. In meiner Freizeit treibe ich gern Sport: Laufen, Mountainbike-Fahren, Tischtennis, Badminton. Außerdem bin ich Jazz-Fan, höre aber gerne auch Rockmusik (Springsteen, Clapton, Santana etc.).
