
© dpa
NRW-Gesundheitsminister reagiert auf Dortmunder Corona-Urteil
Parlamentsvorbehalt
Ein Dortmunder Amtsrichter hatte am Montag in einem Urteil eine Corona-Schutzverordnung für unwirksam erklärt. Das Urteil wird von manchen gefeiert, von anderen angefochten.
Ein Richter am Dortmunder Amtsgericht hat am Montag (2.11.) ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen getroffen. Er hat die Corona-Schutzverordnung NRW in ihrer Fassung vom 22. März für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Drei Bürger, darunter auch der Dortmunder Rechtsextremist Michael Brück, hatten Beschwerde gegen Bußgeldbescheide von April und Mai eingelegt. Ihnen wurde vorgeworfen, gegen das Kontaktverbot verstoßen zu haben. Der Richter begründete seinen Freispruch damit, dass die Corona-Schutzverordnung nicht vom Landtag als förmliches Gesetz verabschiedet worden war.
Gelassenheit beim Verantwortlichen, Feierlaune auf Facebook
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil Stellung genommen. Es sei gut, dass es Gerichte gebe, „die überprüfen, was wir machen“, so Laumann. Bis jetzt habe die Verordnungen aber „vielen Prozessen standgehalten“. Die bereits länger geführte Debatte darüber, ob Parlamente mehr mitgestalten sollten, verstehe er. „Ich habe nichts dagegen“, sagte Laumann der DPA.
Unter Anhängern der Bewegung „Querdenken“, auf deren Veranstaltungen wiederholt Verschwörungserzählungen und rechtsextreme Positionen verbreitet wurden, wird das Urteil als „dicke Klatsche für die staatlichen Behörden“ gefeiert. Dass weitgehende Grundrechtseinschränkungen zum Zweck des Infektionsschutzes per Verordnung der Regierung erlassen und nicht als formelles Gesetz von den Parlamenten beschlossen wurden, wird allerdings auch von seriöser Seite kritisiert.
Auf Facebook gehen die Meinungen auseinander, tendieren jedoch ebenfalls zur Zustimmung. Eine Nutzerin schreib „Super Habt ihr alles richtig gemacht Respekt“, ein anderer Nutzer schreibt „Gebt den Mann sofort einen orden“. Einer der Nutzer, die sich gegen das Urteil aussprechen, schreibt: „Es gab so viele weitere Urteile, die zumindest Teile der Corona Schutzverordnung bestätigt haben. Ein weiteres Urteil, das nicht nachvollziehbar ist.“
Urteil könnte vom Oberlandesgericht aufgehoben werden
Das Urteil des Dortmunder Amtsgerichts bezieht sich zunächst nur auf den Einzelfall und damit auf die konkrete Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW vom 22. März. Allerdings wurde auch die aktuell in NRW geltende Corona-Schutzverordnung nicht als formelles Gesetz vom Landtag verabschiedet. Sollte die Entscheidung Bestand haben, hätte sie also wohl Wirkung über den Einzelfall hinaus.
Darüber entscheiden wird nun in letzter Instanz das Oberlandesgericht in Hamm. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt, um die Rechtsfrage höchstrichterlich klären zu lassen.
Geboren in Dortmund. Als Journalist gearbeitet in Köln, Hamburg und Brüssel - und jetzt wieder in Dortmund. Immer mit dem Ziel, Zusammenhänge verständlich zu machen, aus der Überzeugung heraus, dass die Welt nicht einfacher wird, wenn man sie einfacher darstellt.
