Das Dortmunder Umweltamt hat nach einer neuen Beurteilung keine Einwände gegen den umstrittenen Elektrozaun am Golfplatz in Dortmund-Syburg.
In einem Schreiben vom 9. März an den Club-Vorstand heißt es: „Nach eingehender Prüfung der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen stelle ich zusammenfassend fest, dass aus naturschutz- und jagdrechtlicher Sicht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Unter Berücksichtigung der Regelung des BJagdG (Bundes-Jagd-Gesetz), des BNatSchG (Bundes-Naturschutz-Gesetz) und des Landschaftsplans Dortmund bestehen keine Einwände gegen die Zaunanlage in ihrer derzeitigen Ausführung.“
Auch die von Naturschützern kritisierte Ausgestaltung des Zauns mit sechs parallelen und bis auf den Boden reichenden Drähten wird in dem Schreiben ausdrücklich gebilligt: „Um zusätzlich auch die nachweislich vorhandene Dachspopulation vom Golfplatzgelände fernzuhalten und diesbezügliche Wildschäden zu unterbinden, erscheinen die im unteren Bereich der Zaunanlage ergänzten Stahldrähte notwendig und aus Sicht des Jagdrechts akzeptabel.“
Club-Präsidentin: „Wir sind sehr froh“
Der Golfclub äußert sich in einer Pressemitteilung zu der neuen Entwicklung und teilt mit, auch der Fachbereich Liegenschaften der Stadt Dortmund als Verpächterin habe festgestellt, dass „aus naturschutz- und jagdrechtlicher Sicht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bestehen“.
Club-Präsidentin Andrea Marx äußert sich in dem Schreiben: „Wir sind sehr froh, dass seitens der Stadt keine Einwände gegen unseren zum Schutz von Wildschäden errichteten Zaun bestehen und wir nun die schriftliche Bestätigung haben, dabei im Einklang mit den Jagd- und Naturschutzgesetzen zu stehen.“
Von dieser Auffassung ging man bislang aus:
Für die Gegner der Zaunanlage und auch für die Hörder Politikerinnen und Politiker kommt diese Beurteilung überraschend. Denn bislang ging man davon aus, dass für die Komplett-Umzäunung der gepachteten Fläche in der aktuellen Form keine Genehmigung vorliegt. Die Behörden hatten auf Anfrage der Hörder SPD-Fraktion im Juli 2022 schriftlich erklärt: „Die notwendige Zustimmung der Verpächterin zur Errichtung der Zaunanlage wurde nicht ein(ge)holt.“
Für die Errichtung von Aufbauten wäre die aber laut Pachtvertrag nötig gewesen. Ebenso hätte es nach Auffassung der lokalen Politiker und der Zaun-Gegner für die baulichen Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet eine Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten bedurft.
Planungsdezernent Ludger Wilde bestätigte, es seien nur für einen Abschnitt „Maßnahmen zur Errichtung eines einfachen Wildzaunes“ abgestimmt worden. „Die nunmehr vom Dortmunder Golfclub e.V. tatsächlich realisierte Ausführung des Wildtierzauns entspricht nicht den zuvor genannten Abstimmungen.“
Das Umweltamt, das jetzt die Genehmigung für den Zaun nachreichte, hatte Ende Juli 2022 schriftlich festgehalten und auf Anfrage mitgeteilt, dass der sechsdrahtige Zaun nicht die Anforderungen an einen naturgemäßen Tierschutz erfüllt und es keine vertragliche Vereinbarung dazu gibt.
Keine Bedenken des Umweltamtes mehr
Die Mitglieder der Hörder Bezirksvertretung hatten unter anderem wegen der fehlenden Genehmigungen im Dezember 2022 einstimmig den Abbau der Zaunanlage gefordert und dafür eine Frist bis Ende Dezember 2022 gesetzt.
Nun sind die Bedenken des Umweltamts offenbar ausgeräumt. Die Stadt erklärt das auf Anfrage so: „Der Zaun wurde durch das Umweltamt nicht genehmigt, weil er gemäß Bundesnaturschutzgesetz auch nicht genehmigt werden muss. Das Umweltamt hat im Anhörungsverfahren abschließend festgestellt, dass es keiner Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans bedarf.“
Damit werde die Forderung der Hörder BV obsolet: „Für die Entfernung des Zauns gibt es umgekehrt ebenso keine rechtliche Grundlage – vielmehr hat der Club nach § 26 Bundesjagdgesetz das Recht, seine Anlage vor Wildschäden durch Schwarzwild und Dachse zu schützen. Entgegen der früheren Auffassung liegen nun neue wissenschaftliche Erkenntnisse (der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung NRW) vor, die besagen, dass die gewählte bauliche Ausführung und die jetzige Höhe des Zauns notwendig und richtig sind, um als Schutzvorrichtung dienen zu können.“
Somit könne der Aufforderung der BV Hörde an die Stadtverwaltung, den Zaun zu entfernen, nicht entsprochen werden.
Fußweg soll bleiben
Es ging bei dem Konflikt neben den Naturschutzbelangen immer auch um den Erhalt eines Fußweges über den Platz, der laut Pachtvertrag freizuhalten ist. Der Fachbereich Liegenschaften hatte den Club am 7. Dezember 2022 aufgefordert, den Zugang zur Wegeverbindung wiederherzustellen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Der Golfclub erkennt die Existenz dieses alten Weges allerdings nicht an. „Nach mehrfacher juristischer Prüfung durch unsere Anwälte besteht kein allgemeines Wegerecht“, sagt Andrea Marx. Im Flächennutzungsplan seien keine Wege verzeichnet und das Gelände sei im Landschaftsplan der Stadt als Golfplatz ohne Hinweis auf Wege ausgewiesen.
Rechtsauffassung der Stadt
Was sagt die Stadt Dortmund nun zum Thema Wegerecht? Presse-Sprecher Michael Meinders antwortet auf die Frage: „Die Argumentation der Anwälte des Golfclubs ist der Stadt Dortmund bekannt, sie hat jedoch dazu eine andere Rechtsauffassung. Flächennutzungs- und Landschaftspläne spielen für die Bewertung des Wegerechts keine Rolle. Aus Sicht der Stadt ist das im Pachtvertrag geregelte Wegerecht zu akzeptieren, auch durch den Golfclub.“
Und weiter: „Die Stadt hat deshalb den Club aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Zaun für diesen Weg durchlässig wird. Gleichzeitig kann der Club durch geeignete Maßnahmen auf dem Platz dafür sorgen, dass das Risiko für ein Betreten des Platzes einerseits gemindert wird und andererseits durch Schilder auf die Gefahr fliegender Golfbälle hingewiesen wird.“
„Stadt besteht auf Öffnung des Weges“
Laut Aussage der städtischen Presseabteilung entspricht das Liegenschaftsamt – anders als der Golfclub mitteilt – nicht der Rechtsauffassung der Club-Anwälte: „Die Stadt Dortmund besteht auf die Öffnung des Weges. Dementsprechend müsste der Zaun mit Durchgängen versehen werden, die es Fußgänger*innen ermöglichen, den Platz zu betreten, Wildtiere jedoch abhalten.“
Abschließend heißt es von der Stadt: „Sollten der Golfclub weiterhin an seiner Position festhalten, wird die Sache wohl schlussendlich auf dem Rechtsweg entschieden werden müssen.“
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