Thomas Kanitz musste 2020 während des ersten Lockdowns seine My-Wellness-Standorte schließen. Nun muss er sich auf die neue Coronaschutzverdordnung einstellen. © Jörg Bauerfeld (Archiv)
Strenge Corona-Regeln
Sauna nur mit Test: Wellness-Betreiber sieht darin kein Problem
Ab Dienstag gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Diesmal betrifft es auch den Wellnessbereich, für den dann 2Gplus gilt. My-Wellness-Geschäftsführer Thomas Kanitz bleibt trotzdem zuversichtlich.
Für einige Bereiche des Lebens stehen wieder coronabedingte Veränderungen an. So auch für Sport und Wellness. Für Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen, Fitness- und Sonnenstudios gilt ab Dienstag (28.12.) die 2G+-Regel.
Das heißt, Genesene und Geimpfte dürfen nur noch mit einem Schnelltest oder PCR-Test rein. Der Schnelltest soll maximal 24 Stunden, der PCR-Test 48 Stunden lang gültig sein. Auch Thomas Kanitz, Geschäftsführer von My Wellness, muss sich auf die neue Verordnung einstellen. In Dortmund betreibt er zwei Standorte, einen in Dortmund-Mitte und einen in Aplerbeck.
Hauptsache, nicht geschlossen
My Wellness bietet einzeln anmietbare Wellness-Kabinen mit Sauna und Whirlpool. Wie er die neue Regelung findet? „Wenn sie in irgendeiner Weise zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen kann, ist sie durchaus gerechtfertigt“, sagt Kanitz.
„Der Aufwand, sowohl den Nachweis über eine Impfung oder Genesung als auch einen tagesaktuellen Test zu überprüfen, ist natürlich größer als vorher“, erklärt er. Aber er sagt auch: „Das Leben ist kein Wunschkonzert. Und die Pandemie erst recht nicht. Nur gemeinsam bekommen wir das Virus in den Griff.“
Solange er nicht, behördlich angeordnet, schließen muss, zeige er sich „zuversichtlich“. Neue Verordnungen müsse man einfach hinnehmen und dafür bereit sein.
Besorgt ist er wegen der neuen Verordnung nicht. „Wir haben eine starke Nachfrage in den Wintermonaten unabhängig von Corona.“ Die Nachfrage liege bei 300 Prozent. Das heißt, wenn jemand absagt, weil ihm das Testen zu umständlich ist, sind noch dreimal so viele andere Kunden da,
„Profiteure der Pandemie“
Im Frühjahr 2020 musste Thomas Kanitz wie viele andere auch monatelang schließen. Und das, obwohl man sich bei My Wellness alleine oder zu zweit in separaten Suiten einquartieren kann.
Damals hatte er Klage eingereicht - und habe nachträglich im vergangenen Herbst Recht bekommen. Trotz mehrerer Lockdowns: Er sehe sich eher als einer der „Profiteure der Pandemie, da die Sensibilität für Hygiene und Abstand zugenommen hat“.
Beides seien Eigenschaften, welche bei My Wellness bereits vor der Pandemie großgeschrieben worden seien. „Aber am Ende des Tages kann es keine echten Krisengewinner geben. Wir alle wünschen uns ein Ende der Pandemie." Nach dem Lockdown 2020 habe er eine „bombastische Auslastung“ von 95 Prozent gehabt.
Besonderes Konzept
Das führt er auf das Konzept seiner Standorte zurück: separate Bereiche, Sauberkeit, Hygienekonzepte. Sogar das Ein- und Auschecken geht kontaktlos.
Damals hatte er modernste Desinfektionsgeräte angeschafft. Trotz all dieser Vorkehrungen durfte er im Frühjahr 2020 nicht öffnen. Während der Lockdowns habe er „Wirtschaftshilfen in ausreichendem Maße“ erhalten.
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