Neue Corona-Schutzverordnung: Das bedeutet sie für Dortmund

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Neue Corona-Schutzverordnung: Das bedeutet sie für Dortmund

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Die NRW-Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Neben der Option auf Öffnungen nach Schnelltest gibt es weitere Auswirkungen auf Dortmund.

Dortmund

, 26.03.2021, 18:26 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung eröffnet eine Reihe neuer Themen in der Pandemie. Das betrifft vor allem die „Test-Option“, mit der auch Dortmund das Click & Meet-Prinzip und geöffnete Museen trotz hoher Inzidenz beibehalten beibehalten will.

Doch es gibt auch darüber hinaus einige Neuerungen für das öffentliche und private Leben der Dortmunderinnen und Dortmunder.

? Was ist mit dem Zoo und den Museen in Dortmund?

Der Zoo und die städtischen Museen bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Auch hierfür ist ein negativer Schnelltest dann Voraussetzung. Schon seit 8. März müssen Termine im Vorfeld gebucht werden.

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? Es gibt eine Neuerung, die vor allem für Kinder wichtig ist. Welche?

Das Land erlaubt Schwimmkurse für Kinder mit maximal fünf Personen. Das dürfte vor allem Dortmunder Schwimmvereine freuen, die seit Oktober kein Training mehr anbieten durften.

Der große Rückstand und die Folgen von fehlender Wassergewöhnung waren in den vergangenen Monaten auch in Dortmund als immer größer werdende Problem beschrieben worden, unter anderem im Schulausschuss.

? Welche Regeln gelten für Friseure?

Für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen gilt ebenfalls: Zutritt nur mit negativem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

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Sonnenstudios dürfen laut der Verordnung unter Abstands- und Hygieneauflagen wieder öffnen.

? Was gilt bei einer Inzidenz über 100 für die Kontaktbeschränkungen in Dortmund?

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt).

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An den Ostertagen gilt allerdings eine Ausnahme, auch bei Städten mit hoher Inzidenz. Hier gelten laut Landesregierung die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen.