Im Dortmunder Einzelhandel gilt ab Samstag 2G. Eine andere Branche muss gar komplett schließen. © dpa

Corona-Schutzverordnung

Neue Corona-Regeln in Dortmund: Eine Branche muss sofort dicht machen

Das Gesundheitsministerium in NRW hat die neuen Corona-Regeln festgeschrieben. Ein Punkt weicht von Beschlüssen der Ministerpräsidenten ab. Eine andere Gruppe in Dortmund kann dagegen aufatmen.

Dortmund

, 03.12.2021 / Lesedauer: 2 min

Die neue Corona-Schutzverordnung ist am Freitagnachmittag (3.12.) veröffentlicht worden. Wie erwartet gelten damit auch in Dortmund ab Samstag (4.12.) neue Regeln.

Für Betreiber von Clubs und Diskotheken in Dortmund enthält der Text der Verordnung eine schlechte Nachricht: Sie müssen ab Samstag schließen, unabhängig von der Inzidenz.

Im Einzelhandel gilt ab Samstag, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

So geht es mit dem Dortmunder Weihnachtsmarkt weiter

Geöffnet bleiben darf dagegen definitiv der Dortmunder Weihnachtsmarkt. Laut Verordnung reichen 2G-Regel und Abstand als Sicherheitsmaßnahmen aus.

Personen ohne vollständigen Impfschutz dürfen sich nur noch mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt im öffentlichen und privaten Raum aufhalten.

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Die Dortmunder Stadtverwaltung muss nun überprüfen, welche Änderungen in den Abläufen sich durch die neue Verordnung ergeben. „Somit ist - wie seit Anbeginn der Pandemie - davon auszugehen, dass es eine kurze Übergangsphase zwischen den verschiedenen Versionen der Verordnung und deren Umsetzung gibt“, sagt Stadtsprecher Maximilian Löchter.

Kontrollen der neuen Vorgaben erfolgen laut Löcher „weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten“.

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