Neubaugebiet in Benninghofen Naturschutzbeirat kritisiert Planung für „Auf dem Wüstenhof“

Neubaugebiet in Benninghofen: Naturschutzbeirat kritisiert Planung
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Das idyllische Neubaugebiet „Auf dem Wüstenhof“ in Dortmund-Benninghofen weckt bereits reichlich Interesse, bevor der erste Spatenstich getan wurde. Zunächst muss der entsprechende Bebauungsplan verabschiedet werden.

Wenn es nach dem Naturschutzbeirat Dortmund ginge, würde „Hö 215 – Auf dem Wüstenhof“ allerdings wohl nicht genehmigt, jedenfalls nicht in der aktuellen Form.

Das Naturschutzgremium hat sich schon mehrfach kritisch mit der Planung des Neubaugebiets befasst und beklagt, nicht ausreichend Gehör zu finden, berichtet Frank Wilke, Professor für Liegenschafts- und Planungswesen und Mitglied des Naturschutzbeirats. „Im Mai 2021 hatte der Beirat wichtige konstruktive Beiträge zur städtebaulichen Planung eingebracht, die keinen Niederschlag im jetzt vorgelegten Planentwurf gefunden haben.“

Preiswerter Wohnraum nötiger

Den Beirat stört unter anderem die Fokussierung auf Einfamilienhäuser. „Einfamilienhäuser sind sehr flächenfressend“, meint Frank Wilke. Der klimaschädliche und artenreduzierende Flächenverbrauch sei deutlich höher als beim Geschosswohnungsbau, für den es einen viel größeren Bedarf gebe. Eine aktuelle Bedarfsprüfung habe nicht stattgefunden.

„Der 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021 prognostiziert, dass bereits 2040 in Dortmund ein Überhang an Einfamilienhäusern besteht. Das Ziel der Versorgung mit preiswertem Wohnraum wird mit dem Luxussegment Einfamilienhäuser nicht erreicht.“

Luftbild von dem zwischen Overgünne, Hundewiese und Brücherhofstraße liegenden Gebiet.
Luftbild von dem zwischen Overgünne, Hundewiese und Brücherhofstraße liegenden Gebiet. © Stadt Dortmund

Frank Wilke, der sich auch beim BUND und in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW engagiert, fände eine Verdichtung der bestehenden Besiedlung weitaus sinnvoller, als die Verschwendung ökologisch wertvoller Flächen. „Laut Baugesetzbuch ist vorgeschrieben, Alternativen zu prüfen. Das ist aber hier nicht geschehen.“

Man habe einen städtebaulichen Wettbewerb angestrengt, es sei aber nicht die Frage gestellt worden, ob die Benninghofer Feld- und Wiesenfläche der richtige Standort für das Vorhaben ist. Für Frank Wilke steht ohnehin infrage, ob die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen überhaupt vertretbar ist. Neben der ökologischen Funktion verweist er auch auf den Wert des rund fünf Hektar großen höher gelegenen Geländes als Kaltluftschneise für die schnell überhitzende Hörder City.

Mehr Klima-Zugeständnisse

Besonders ärgert den Stadtplaner, dass dem Bauträger, der Markus-Bau GmbH, kaum Konzessionen abverlangt werden, was Natur- und Klimaschutz angeht. „Wenn ein Unternehmen Baurecht auf einer solchen Fläche erhält, dann macht es damit große Gewinne. Deshalb kann man auch erwarten, dass Zugeständnisse gemacht werden. Man hätte also im städtebaulichen Vertrag beispielsweise den Verzicht auf den Einsatz fossiler Heizsysteme und die Verwendung klimaschonender Baumaterialien festlegen können.“

Auch die vorgesehene Tiefgarage hätte nach Meinung von Frank Wilke zu den Bedingungen gehören sollen: „Die Forderung, den ruhenden Verkehr der Mehrfamilienhäuser in Tiefgaragen unterzubringen, wird der Freiwilligkeit des Investors überlassen, obwohl sowohl im Bebauungsplan als auch im abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag eine verbindliche Regelung möglich und erforderlich ist, um weitere Versiegelungen zu vermeiden.“

So sieht das städtebauliche Konzept des Neubaugebiets Auf dem Wüstenhof in Benninghofen nach dem Entwurf von Pesch Partner Architekten aus.
So sieht das städtebauliche Konzept nach dem Entwurf von Pesch Partner Architekten aus. © Pesch Partner Architekten

Ähnlich sieht es der Naturschutzbeirat bezüglich der Anbindung. Denn auch die wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung seien nicht gesichert. „Die Weigerung, diese aus eigentumsrechtlichen Gründen in den Bebauungsplan aufzunehmen, ist sachlich grob fehlerhaft“, meint Wilke. „Ein Bebauungsplan dient ja geradezu dazu, erforderliche städtebauliche Regelungen auch gegen partielle Eigentümerinteressen durchzusetzen.“

Mit einem Beschluss zum Bebauungsplan rechnet Frank Wilke in der zweiten Jahreshälfte. Vorausgesetzt, die Anlieger erheben keinen Einspruch, könnte das Vorhaben dann realisiert werden. Der Bauträger geht davon aus, dass der Verkauf der Wohnungen und Häuser im ersten Quartal 2024 starten kann.

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