Volker Maibaum (66) wohnt in Dortmund-Berghofen an einer Durchgangsstraße. Sein Haus steht im hinteren Teil des Grundstücks und liegt damit schön ruhig und idyllisch. Doch jetzt erweist sich dieser Vorteil als Nachteil: Der weite Weg zur Straße und damit auch zur geplanten Glasfasertrasse soll den Berghofer viel Geld kosten.
Bislang muss sich der ehemalige Vorsitzende der Dortmunder GEW mit einer Leistung von 16 Mbit/s begnügen. Für Online-Veranstaltungen oder Schulungen, die er auch nach seiner Pensionierung noch für die GEW durchführt, reicht das nicht aus. „Ich fahre dann lieber nach Essen ins Büro.“
Nicht förderfähig
Im Zuge der Corona-Einschränkungen wurde ihm bewusst, wie schlecht der Internetanschluss bei ihm an der Ehmsenstraße tatsächlich ist. „Wir liegen hier wie ein kleines gallisches Dörfchen mit 16 Mbit/s, während auf der anderen Straßenseite mehr als 100 Mbit/s angeboten werden“, erzählt er.
Trotzdem gilt seine Adresse nicht als förderfähig beim ab Herbst vorgesehenen Ausbau durch Dokom21. „Es bleibt unklar und abstrakt, nach welchen Kriterien das entschieden wird.“
Durch die Lage des Hauses in 27 Meter Entfernung von der Straße kommt Volker Maibaum für den Anschluss auch mit Vertragsabschluss auf einen Eigenanteil von mindestens 1.800 Euro. Er fragt: „Warum werden nicht die kostenintensiven Anschlüsse gefördert?“
Er versteht auch nicht, warum die Breitbandtrasse entlang des unbewohnten Naturschutzgebiets am alten Steinbruch verläuft, und nicht dort, wo weitere Haushalte angebunden werden könnten.

Die Adressen für den geförderten Ausbau sind das Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens, teilt Björn Meder, Gigabitkoordinator der Stadt Dortmund, auf Nachfrage mit. Dabei seien die Telekommunikationsunternehmen bezüglich der Versorgung und eigener Ausbauplanungen befragt worden.
„Entscheidend ist die Leistung, die für einen Hausanschluss im Rahmen des Erkundungsverfahrens gemeldet wurde. Aufgrund des Dämpfungseffekts auf den alten Kupferleitungen kann es sogar dazu kommen, dass eine Doppelhaushälfte in der Förderung berücksichtigt werden durfte, aber die andere Doppelhaushälfte nicht, obwohl man Wand an Wand wohnt.“
Auch andere profitieren
Zu der von den Verbrauchern empfundenen Ungerechtigkeit sagt Björn Meder: „Grundsätzlich handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Markt und wenn ich dort, wie in anderen privatwirtschaftlichen Bereichen – zum Beispiel Handwerk –, ein Produkt oder eine Leistung haben möchte, muss ich gewillt sein, die aufgerufenen Preise zu bezahlen. Bei Förderadressen wurde dieser Mechanismus aufgebrochen und Telekommunikationsunternehmen sind per Förderung gezwungen, den Anschluss kostenlos vorzunehmen.“
Björn Meder verweist darauf, dass auch die sogenannten „Mitverlegeradressen“ von der Förderung profitieren. „Die Erschließungskosten wären ohne dieses Förderumfeld wesentlich höher.“
Einer Großstadt unwürdig
Volker Maibaum jedenfalls stellt diese Antwort nicht zufrieden: „Ich frage mich natürlich, wie es sein kann, dass in einer Großstadt wie Dortmund mit diesem Anspruch, Smart City Digitale Stadt etc. der Ausbau einer digitalen Infrastruktur von den rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen abhängig ist, obwohl der Ausbau von einer kommunalen Gesellschaft wie der Dokom 21 erfolgt.“
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