Seit Jahren stagnieren die Pläne für ein mögliches Baugrundstück in begehrter Wohnlage in Dortmund. Besonders ärgerlich für die unmittelbaren Anwohner: Das ehemalige Schulgelände samt Gebäude hat sich mittlerweile zu einem echten Schandfleck und Vandalismus-Ort entwickelt.
Nicht nur in der Nachbarschaft der früheren Hauptschule Bövinghausen wächst die Ungeduld. Auch die örtliche Politik ist angesichts des jahrelangen Stillstands und des wachsenden Bedarfs an neuem Wohnraum im Stadtbezirk mehr als verärgert.
Nach über zwei Jahren hat nun der Dortmunder Stadtrat Ludger Wilde die drängenden Fragen der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund beantwortet. Die Anfrage der SPD-Fraktion stammt vom 2. März 2020.
Ludger Wilde bestätigt noch einmal, dass das Gelände der Hauptschule Bövinghausen an der Bövinghauser Straße 84 im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Wohnbaufläche vorgesehen ist. Nach wie vor liege aber immer noch kein konkretes städtebauliches Konzept für eine Bebauung vor.
Vermarktung noch unklar
Fest steht aber: Das Grundstück in Gänze soll nicht an einen privaten Projektentwickler veräußert werden. Nach Überplanung und Erschließung des Geländes durch die Stadt Dortmund bestehe aber die Möglichkeit, einzelne Baufelder im Rahmen eines sogenannten Konzeptverfahrens zu vermarkten.
Mit „Konzeptverfahren“ ist gemeint, dass die Grundstücke nicht automatisch zum höchsten Preis verkauft werden, sondern der Verkauf sich an der Qualität der Idee für die Bebauung und Nutzung orientiert. Die Vermarktung sei auch davon abhängig, welche Gebäude-Typologien letztlich realisiert werden sollen, sagt Ludger Wilde.

Änderung des Bebauungsplans
Die größte und bislang immer noch nicht genommene Hürde bleibt die zukünftige Erreichbarkeit des Neubaugebiets. „Es wurden mehrere alternative Erschließungsoptionen geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Gebiet nur über die Bövinghauser Straße erschlossen werden kann“, schreibt Ludger Wilde. Die Stadt befinde sich zurzeit in Verhandlungen mit dem Eigentümer, um die für die Erschließung des Baugebiets erforderlichen Flächen zu erwerben.
Dass das gesamte Projekte wahrscheinlich noch nicht einmal in den sprichwörtlichen Kinderschuhen steckt, macht diese Aussage des Stadtrats deutlich: „Für die Errichtung eines Wohngebiets ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Lü120 erforderlich, der für den Bereich zurzeit eine Gemeinbedarfsfläche festsetzt.“ Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans sei aber noch nicht eingeleitet worden, so Ludger Wilde.
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