Neonazi nach Faustschlag rechtskräftig verurteilt

Angriff auf Daniela Schneckenburger

Wegen eines Faustschlags sollte sich am 18. März der Neonazi Dietrich S. vor Gericht verantworten. Er hatte die damalige Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger am Kommunalwahlabend 2014 niedergeschlagen. Doch jetzt hat das Amtsgericht den Termin abgesagt: Der Neonazi hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.

DORTMUND

17.02.2016, 11:03 Uhr / Lesedauer: 1 min
Rechtsradikale haben versucht, die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen.

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In einer Pressemitteilung verkündet das Amtsgericht Dortmund am Mittwochmorgen, dass der Verhandlungstermin am 18. März in der Sache "Körperverletzung zum Nachteil der Frau Schneckenburger" aufgehoben ist. Angeklagter war Dietrich S., Mitglied der Partei "Die Rechte". Er hatte die damalige Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger am Kommunalwahlabend 2014 niedergeschlagen. 

Erst war das Verfahren gegen ihn jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden' tag='. Der Neonazi habe aus Notwehr gehandelt, hieß es. Doch dann kam die Kehrtwende: Die Staatsanwaltschaft prüfte neues Beweismaterial, eröffnet das Verfahren erneut, es erging Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung' tag='. Dagegen erhob Dietrich S. Widerspruch, weshalb ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Die Verhandlung war für den 18. März 2016 vor dem Amtsgericht angesetzt.

Jetzt ist der Termin abgesagt worden: Nach Auskunft des Amtsgerichts hat der Dortmunder Neonazi seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Damit ist er nun rechtskräftig verurteilt. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss Dietrich S. eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 1350 Euro zahlen.

Daniela Schneckenburger ist mittlerweile Schuldezernentin in Dortmund' tag='.

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