Die Sparkasse hat einen öffentlichen Auftrag und hat damit eine besondere Verpflichtung, meint RN-Redakteurin Gaby Kolle.

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Negativzinsen höhlen ein Versprechen aus

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Die Sparkasse als größtes Geldinstitut in Dortmund, zudem mit einem öffentlichen Auftrag, gefährdet das Vertrauen ihrer Kunden, wenn sie Verwahrentgelt auf hohe Guthaben erhebt, meint unsere Autorin.

Dortmund

, 24.03.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Realität an den Kapitalmärkten ist, wie sie ist. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gefährdet aus Sicht der Geldinstitute ihr klassisches Geschäftsmodell, bei dem sie mit Kreditzinsen Einnahmen erwirtschaften. Um gewinnbringend oder zumindest kostendeckend arbeiten zu können, müssten sie die Kosten auf ihre Kunden abwälzen, so die Argumentation der Banken und Sparkassen.

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer sind da anderer Meinung und haben schon im vergangenen Mai den Bund gebeten zu prüfen, ob und wie die Einführung von Negativzinsen bei Girokonten verboten oder in verbrauchergerechter Weise beschränkt werden kann.

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Parallel klagen die Verbraucherzentralen gegen bestimmte Verwahrentgelte an verschiedenen Gerichtsstandorten. Final muss wohl der Bundesgerichtshof entscheiden.

Die Sparkasse hat eine Sonderrolle

Dabei nehmen Sparkassen wegen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags eine Sonderrolle ein. Ob das Vorgehen der Sparkasse Dortmund – wie vieler anderer Sparkassen übrigens auch – in Einklang zu bringen ist mit einer Geschäftspolitik, die darauf beruht, über neue Verwahrentgelte die Einnahmen und damit schlussendlich die Gewinne zu steigern, bleibt bis zum höchstrichterlichen Urteil unklar.

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Der Verwaltungsrat wacht bei den Sparkassen über die Geschäftsführung und die Geschäftspolitik. Im Verwaltungsrat sitzen Mitglieder des Dortmunder Rates. Auch wenn die Politik den anstehenden Gerichtsentscheidungen nicht vorgreifen und einen positiven Realzins nicht herbeizaubern kann, müssen sich die Ratsvertreter und -vertreterinnen eines fragen lassen:

Spareinlagen bei Verwahrentgelt nominal nicht sicher

Wollen sie es hinnehmen, dass das Versprechen der Einlagensicherung, also, dass das Geld der Sparer bis 100.000 Euro sicher ist, auch bei ihrer kommunalen Sparkasse, dem größten Geldinstitut der Stadt, ausgehöhlt wird?

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Die Stabilität des Bankensystems, zu dem auch die Sparkassen gehören, hängt auch davon ab, ob die Anleger, zumal wenn es sich um langjährige Kunden handelt, darauf vertrauen können, dass ihre Spareinlagen bei der Bank nominal sicher sind. Bei Verwahrentgelten gilt diese Zusage nicht mehr, denn das Guthaben würde mit der Zeit immer weiter schrumpfen.

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