Sieben Messerstiche auf Frau (44) in Dortmund Doch von Mord oder Totschlag ist in der Anklage keine Rede

Nach Messerangriff auf Frau (44) in Dortmund: Anklage gegen Ehemann
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Sie soll um Hilfe geschrien haben, als es passierte. Nach der Tat schwebte sie in Lebensgefahr, so schwer waren ihre Verletzungen. Eine 44-Jährige war vor etwa zweieinhalb Monaten, am Abend des 27. Juni, in ihrer Wohnung an der Scheffelstraße in Dortmunds Nordstadt niedergestochen worden. Der Täter soll ihr Ehemann (46) gewesen sein, mit dem sie in der Wohnung lebte. Mindestens sieben Mal soll er mit einem Messer zugestochen haben.

Polizisten hatten die Wohnungstür aufgebrochen und den Mann dort festgenommen. Die Frau kam ins Krankenhaus und wurde notoperiert, er landete nach der Entscheidung eines Haftrichters am Folgetag in Untersuchungshaft. Damals gingen die Ermittler von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Es stand die Vermutung im Raum, dass der Bluttat ein Streit zwischen den Eheleuten vorangegangen war.

Inzwischen wurde Anklage gegen den 46-Jährigen vor dem Schöffengericht am Dortmunder Amtsgericht erhoben, wie Oberstaatsanwalt Carsten Dombert auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilt. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Nicht etwa auf versuchten Totschlag oder versuchten Mord.

Aus dem Fenster gerufen

Dombert erklärt zu dieser Herabstufung gegenüber des ursprünglich genannten Tatvorwurfs: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte - aktiv - strafbefreiend von dem Versuch eines Tötungsdelikts zurückgetreten ist.“

In diesem Fall hätte es laut dem Oberstaatsanwalt nicht für ein Zurücktreten ausgereicht, dass der Täter irgendwann von seinem Opfer abgelassen hat. Deshalb ist das Wort „aktiv“ entscheidend. Den Ermittlungen zufolge soll der Mann ans Fenster gegangen sein und mit Rufen an Menschen appelliert haben, den Rettungsdienst zu alarmieren.

Am Tag nach der Tat fanden sich noch Spuren des Polizei- und Rettungseinsatz im Hausflur des Mehrfamilienhauses. Die Wohnungstür war von der Polizei versiegelt worden.
Am Tag nach der Tat fanden sich noch Spuren des Polizei- und Rettungseinsatz im Hausflur des Mehrfamilienhauses. Die Wohnungstür war von der Polizei versiegelt worden. © Tim Schulze

Dennoch, so erklärt es Dombert, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann ein anderes Delikt, nämlich die angeklagte gefährliche Körperverletzung, bereits verwirklicht hatte. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Oberstaatsanwalt teilt weiter mit: „Ein genaues Tatmotiv ist nicht bekannt.“ Zum jetzigen Gesundheitszustand des Opfers sagt er, dass es der Frau inzwischen besser gehen soll. Angaben über Ergebnisse aus den Vernehmungen des Beschuldigten und etwaigen Zeugen machte Dombert nicht.

Infolge der Tat hatte es einen großen Polizei-Einsatz an der Scheffelstraße in der Nordstadt gegeben. Teile der Straße waren abgesperrt worden. Die Beamten hatten bis in die Morgenstunden Spuren gesichert und waren am Folgetag mit der Befragung möglicher Zeugen befasst.

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