Einen leblosen schwarzen Hund hatten Hafenarbeiter in Dortmund am 11. Mai im Wasser treiben sehen. Die Polizei nahm die Ermittlungen zu den Todesumständen der Cane-Corso-Hündin auf. Veterinäre haben jetzt ihre Obduktionsergebnisse mitgeteilt.
Nach Informationen der Polizei Dortmund sei das Tier bereits tot gewesen, bevor es ins Wasser geworfen wurde. Die Tierschutzorganisation Arche90 berichtet, dass die Hündin an einer Magenumdrehung gestorben sei.
Bei der Auslesung des Chips wurde festgestellt, dass ein 52-jähriger Dortmunder als Halter eingetragen ist – obwohl er gar keine Hunde halten dürfe. Der Fall wurde von der Polizei ans Ordnungsamt weitergegeben.

Illegale Tierentsorgung
Zwar wurde die pathologische Untersuchung von der Polizei in Auftrag gegeben, da es sich bei illegaler Tierentsorgung aber um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist nun das Ordnungsamt der Stadt zuständig.
Ein totes Tier kann beim Tierarzt oder einer Tierkörperverwertungsanstalt abgegeben werden, wenn keine Einäscherung oder Beerdigung gewünscht ist. Das verursacht natürlich Kosten. Kleinere Haustiere dürfen auch auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden.
Warum gegen den 52-jährigen Dortmunder ein Haltungsverbot ausgesprochen wurde, seit wann es galt und was nun auf den Halter zukommt, haben wir bei der Stadt Dortmund angefragt.
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