Der Angeklagte neben seinem Verteidiger Siegmund Benecken.

© Martin von Braunschweig

Mutmaßlicher Westpark-Todesschütze bedroht: „Wir freuen uns schon auf dich“

rnÜberraschende Wende vor Gericht

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen 21-jährigen Mann im Westpark hat es eine überraschende Wende gegeben. Die Stimmung im Verhandlungssaal war am Mittwoch entsprechend aufgeheizt.

Dortmund

, 26.01.2022, 14:22 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Gerichtsprozess um einen tödlichen Schuss im Westpark im Juni 2021 ist am Mittwoch (26.1.) weitergegangen - mit einer Überraschung.

Der wie das Opfer ebenfalls 21 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zugegeben, den tödlichen Schuss in der Nacht auf den 12. Juni 2021 abgegeben zu haben. Er gibt jedoch an, von dem späteren Opfer zuerst angegriffen worden zu sein und sich in diesem Moment nur gewehrt zu haben.

Diese Version scheint sich nun mehr und mehr zu bestätigen. Inzwischen haben vor dem Schwurgericht mehrere Zeugen ausgesagt, dass das spätere Opfer mit einer abgebrochenen Bierflasche drohend auf den Angeklagten zugelaufen sein soll.

Streit zwischen zwei Gruppen

Tatsache ist, dass die Atmosphäre in der Tatnacht im Westpark über lange Zeit aufgeheizt war. Die beiden 21-Jährigen waren damals jeweils mit mehreren Freunden unterwegs. Dabei kam es schließlich zu einer Auseinandersetzung, die jedoch zunächst wieder beendet werden konnte.

Einige Zeit später eskalierte die Situation dann aber komplett. Der Angeklagte erschien erneut im Westpark, inzwischen hatte er aus seiner Wohnung eine scharfe Schusswaffe geholt.

Angeklagter hatte Kopf umwickelt

Ein 19-jähriger Freund des späteren Opfers erinnerte sich am Mittwoch: „Er hatte sich ein T-Shirt um den Kopf gewickelt und war richtig hysterisch.“ Der Angeklagte sei auf der Suche nach der anderen Gruppe gewesen. Man habe den vorangegangenen Streit „klären“ wollen.

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Bei der letztendlich tödlichen Auseinandersetzung stand der Zeuge jedoch nicht mehr in unmittelbarer Nähe. „Ich wollte mich da raushalten“, sagte er. Aus der Entfernung habe er jedoch zwei Schüsse gehört.

Schuss in Notwehr?

Dass der Angeklagte diese in Notwehr abgegeben hat, glaubt inzwischen auch Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. „Der Angeklagte wird hier freizusprechen sein“, sagte er am Mittwoch - und beantragte, den 21-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Als sich die Richter daraufhin zur Beratung zurückzogen, kippte die Stimmung im Zuschauerbereich. Während zwei Wachtmeister den Angeklagten in seine Zelle führen wollten, raunte ihm ein junger Mann - offensichtlich ein Freund des Getöteten - zu: „Wir freuen uns schon auf dich.“ Dabei deutete er auf eine Kette, an der eine Pistolenkugel hing.

Stimmung bei Zuschauern kippt

Die Richter stellten die Entscheidung über die Entlassung des 21-Jährigen zunächst zurück. Hätten sie ihn sofort auf freien Fuß gesetzt, hätte die Gefahr bestanden, dass die Zuschauer auf der Straße vor dem Gericht auf ihn warten würden.

Am Mittag wurde jedoch klar: Der Angeklagte ist frei. Fest steht auch, dass am 7. Februar das Urteil gesprochen werden soll - aller Voraussicht nach ein Freispruch.

Den Angeklagten erwartet dann allerdings in einigen Monaten ein weiterer Prozess am Amtsgericht wegen des Führens der Schusswaffe.

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