Anwohnerinnen und Anwohner in einer Dortmunder Neubausiedlung haben große und ungelöste Probleme. Es geht um Falschparker, Vertragsbrecher und nicht geleerte Mülltonnen.
Hilfesuchend haben sich die Anlieger mehrfach an die EDG und die Stadt gewandt. Vergeblich. Die Verwaltung verweist auf Paragraphen, das Entsorgungsunternehmen erschreckte die Anwohner zuletzt mit einer Gebühren-Erhöhung. Der Frust in der Neubausiedlung am Linnenweg in Lütgendortmund wird von Tag zu Tag größer.
Wie verzwickt die Situation für alle Beteiligten ist, warum Stadt und EDG nach eigener Aussage die Hände gebunden sind und wie sich die Anlieger nun selbst geholfen haben, fassen wir in Fragen und Antworten zusammen.
Was genau ist das Problem in der Neubausiedlung?
Das größte Problem ist, dass die Abfalltonnen nicht regelmäßig geleert werden und die Anwohner manchmal wochenlang auf ihrem Müll sitzenbleiben. Denn: Die EDG-Fahrzeuge werden durch Fremdparker ausgebremst. Ihre Pkw stehen verbotenerweise in der Zufahrt zum Neubaugebiet. Folge: Die Restfahrbreite reicht nicht für die EDG-Fahrzeuge, die Tonnen bleiben ungeleert stehen.
Die Fremdparker wiederum möchten die Anwohner mit Hilfe der Stadt verbannen. Dann wäre der Weg zu den Tonnen frei. Doch hier taucht die nächste Hürde auf: Wegen des noch nicht erfolgten Endausbaus und der damit fehlenden Widmung der Straße kann die Stadt aus rechtlichen Gründen keine Parkverbotsschilder aufstellen, heißt aus der Verwaltung.
Problem 3: Weil ein Grundstück aus unbekannten Gründen noch nicht bebaut wurde, kann die Stadt die Straße wiederum nicht fertigstellen und nicht widmen. Der Käufer kommt seit Jahren seinen Vertrags-Verpflichtungen nicht nach. Doch die Verwaltung hat nach eigener Aussage keine Handhabe.
Gibt es keine Sonderregeln innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO), die die Stadt in dieser verzwickten Situation anwenden könnte?
Laut Stadt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch für Straßen, die noch nicht gewidmet sind, Anordnungen (etwa für Halteverbote) zu erteilen. Bei der Überprüfung des Linnenweges wurde allerdings festgestellt, dass der Straßenquerschnitt für ein legales Parken nicht ausreiche. „Somit trifft hier § 39 der StVO zu, wonach allen Verkehrsteilnehmenden die Verpflichtung obliegt, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten“, schreibt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann.
Und weiter: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen seien gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, dürfen laut Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO von den Straßenverkehrsbehörden nicht angeordnet werden.“

Wie stellt sich die Situation aus Sicht der EDG dar?
Bei Ortsterminen habe man vergeblich an die Falscherparker appelliert, so die EDG. Denn sobald die Zufahrt zugeparkt ist, bliebe nur noch eine Restfahrbreite von drei Metern. Damit sei kein sicheres Rückwärtsfahren und Einweisen für die EDG-Fahrzeuge gewährleistet.
Deshalb habe man die Transportmeter von jedem einzelnen Objekt des Linneweges zum neuen Sammelstellplatz am Lütgendortmunder Hellweg erfasst und den Anliegern den jährlichen Zuschlag für diese Mehrleistung mitgeteilt. „Die Eigentümer hatten die Möglichkeit, innerhalb der Fristsetzung zu widersprechen und Eigentransport anzumelden. Sie müssten dann eigenständig die Behälter zum Lütgendortmunder Hellweg transportieren“, schreibt EDG-Sprecherin Joana Menzel.
Halten die Anwohner das für eine gute und faire Lösung?
Nein. Deshalb haben sie Widerspruch eingelegt. Sie argumentieren unter anderem folgendermaßen:
- Man habe beim Kauf der Grundstücke keinen explizit benannten Stellplatz der Müllbehälter vorgeschrieben bekommen. Deshalb könne die EDG die Transportmeter nicht ermitteln.
- Zudem habe man sich in der Vergangenheit sehr entgegenkommend gegenüber der EDG verhalten und alle Mülltonnen an einem zentralen Punkt zur Abholung an den vorgegebenen Terminen abgestellt. Dies habe dem Team Zeit und Laufmeter erspart.
- Der „schwarze Peter“ liege allein bei der Stadt Dortmund. „Die Stadt Dortmund weigert sich, den Straßenausbau durchzuführen, obwohl mehr als 90 Prozent der Bebauung fertiggestellt ist“, heißt es seitens der Anwohner.
- Darüber hinaus könnte die Stadt durch das Aufstellen der Parkverbot-Schilder dafür sorgen, dass die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr behindert werden.

Wie hat sich die Situation entwickelt?
Tatsächlich nimmt die Lage langsam, aber sicher kuriose Züge an. Eine Anwohnerin schildert ein Beispiel: „Zwei Eigentümer haben die Tonnen unten zur Straße gebracht, ein paar Eigentümer an den alten und von uns freiwillig eingerichteten Platz. Wieder andere haben die Tonnen am Grundstück gelassen. Es wurden alle Tonnen geleert. Na, wenn das die Lösung der EDG ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Tonnen zusammensuchen müssen...“
Darüber hinaus käme es immer wieder vor, dass EDG-Fahrzeuge trotz parkender Autos und damit fehlender Breite die Zufahrt passieren und so die Siedlung erreichen würden.
Welche Lösung haben die Anwohner für sich gefunden?
Sie haben eigeninitiativ ein Parkverbotsschild installiert – mit einem durchgreifenden Erfolg: „Die Straße hoch hat immer noch kein Auto geparkt“, bilanziert eine Anwohnerin nach einigen Wochen.
Die Anwohner haben die Bezirksvertretung im April um Hilfe gebeten. Was ist daraus geworden?
„Bezüglicher unserer Eingabe haben wir noch nichts gehört“, so eine Anwohnerin.
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