
© Martin von Braunschweig
Mordanschlag auf Lehrer: 18-Jähriger muss wieder vor Gericht – Freispruch aufgehoben
Bundesgerichtshof
Nach einem geplanten Mordanschlag auf einen Lehrer in Dorstfeld hat der Bundesgerichtshof eine Revisionsentscheidung getroffen. Ein damals 18-jähriger Mittäter dürfte nun nervös werden.
Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Drei damals 16, 17 und 18 Jahre alte Freunde hatten im Mai 2019 beschlossen, Lehrer Wolfgang Wittchow an der Martin-Luther-King-Gesamtschule in Dorstfeld zu töten. Der Grund: Der 16-Jährige war unzufrieden mit seinen Noten und fürchtete, nicht versetzt zu werden.
Das Trio fasste damals den Plan, den Lehrer unter einem Vorwand auf einen abgelegenen Parkplatz der Schule zu locken. Während der Pädagoge sich dort um einen angeblich erkrankten Jugendlichen kümmern sollte, wollten zwei der drei Freunde ihn von hinten mit Hämmern erschlagen.
Tat im Mai 2019
Bis zum Sommer 2020 hatte sich die Jugendstrafkammer des Dortmunder Landgerichts mit dem Fall beschäftigt. Die komplette Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Am Ende stand für die Richter fest: Der Haupttäter muss wegen versuchten Mordes für drei Jahre in Jugendhaft. Der Komplize, der den angeblich erkrankten Schüler gespielt hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Arreststrafe verurteilt. Und der mit 18 Jahren älteste Angeklagte wurde vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen.
Erstes Urteil im Juli 2020
In seinem Fall gingen die Richter davon aus, dass der Jugendliche die geplante Tat freiwillig aufgegeben hatte. In der Verhandlung soll er behauptet haben, er habe den Hammer damals absichtlich in seine Jogginghose rutschen lassen, um ihn nicht mehr griffbereit zu haben. Er selbst habe damit verhindern wollen, dass er tatsächlich habe zuschlagen können.
Diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof jetzt nach erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Der 4. Strafsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass ein Rücktritt vom Mordversuch wohl nicht stattgefunden habe.
Kein Rücktritt vom Versuch?
Selbst wenn der Jugendliche wirklich seinen eigenen Hammer unerreichbar in seiner Hose versteckt habe, sei er doch weiterhin davon ausgegangen, dass sein Nebenmann würde zuschlagen können. Deshalb komme auch für den damals 18-Jährigen eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht.
Diese Frage muss das Landgericht nun in einem neuen Prozess klären. Eine andere Jugendkammer wird dann unter anderem herausfinden müssen, ob es zwischen den Beteiligten eine Absprache gab, wer als erster und wer als zweiter zuschlagen solle.
„Er ist weiter gefährlich“
Wann die neue Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. Klar ist, dass Lehrer Wolfgang Wittchow schon immer der Meinung war, dass die Täter hart bestraft werden müssen.
Dem Haupttäter attestierte er noch am Tag der Urteilsverkündung einen „schlechten Charakter“ und erklärte, er halte ihn weiterhin für gefährlich.