
© Jörn Hartwich
Mord-Angeklagter kommt frei – Eltern von Nicole Schalla (†16) geschockt
Oberlandesgericht Hamm
Der mutmaßliche Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla kommt auf freien Fuß - wenige Tage, bevor der zweite Mordprozess gegen ihn beginnt. Der erste war geplatzt.
Mit dieser Nachricht hatte niemand gerechnet: Der mutmaßliche Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla muss mit sofortiger Wirkung aus dem Gefängnis entlassen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag entschieden.
Nachdem der Prozess Anfang des Jahres aufgrund der Erkrankung einer Richterin geplatzt war, hätten die Dortmunder Richter spätestens ab dem 20. April wieder verhandeln müssen, heißt es in einer Mitteilung. Das sei jedoch nicht passiert.
Eltern sind völlig geschockt
Die Eltern der vor rund 27 Jahren getöteten Schülerin reagierten entsetzt, als sie von der Haftentlassung erfuhren. „Sie können das überhaupt nicht nachvollziehen“, sagte ihre Anwältin Arabella Pooth. „Sie sind am Ende mit den Nerven, völlig am Boden zerstört.“
Vor allem die Mutter habe die Nachricht schwer getroffen. „Sie hat nach Angaben ihres Mannes nur noch dagestanden und gezittert.“
Hintergrund der Haftentlassung ist das sogenannte Beschleunigungsgebot. Danach haben Angeklagte, die in Untersuchungshaft sitzen, ein Recht darauf, dass ihr Fall zügig verhandelt wird. Im Fall von Ralf H. sei das aus Sicht des Oberlandesgerichts zuletzt jedoch nicht mehr passiert.
Tatsächlich sitzt der aus Castrop-Rauxel stammende Angeklagte seit dem 28. Juni 2018 in Untersuchungshaft.
Schülerin auf dem Heimweg verfolgt
Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 1993 die damals 16-jährige Nicole-Denise Schalla auf dem Heimweg in Dortmund-Rahm verfolgt, überfallen und erwürgt zu haben. „Er hatte vor, sie zu vergewaltigen“, heißt es in der Anklage wörtlich.
An der Leiche hatte die Polizei damals eine Hautschuppe gesichert, die nach einer nachträglichen DNA-Untersuchung 2018 schließlich zur Festnahme des Castrop-Rauxelers geführt hat.
Er selbst hat die Vorwürfe im Prozess stets bestritten. Zuletzt hatte er im April 2020 einen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft gestellt. Damals hatte das Oberlandesgericht dem jedoch noch nicht entsprochen.
Dortmunder Landgericht bedauert die Entscheidung
Das Dortmunder Landgericht „bedauerte“ die Entscheidung des Oberlandesgerichts. In Dortmund habe man die Situation anders bewertet. An der Planung des Dortmunder Schwurgerichts ändere die Entscheidung jedoch nichts.
Der Prozess soll nun wie vorgesehen am 4. August beginnen. Dann würde Ralf H. erstmals nicht mit Handschellen im Gericht erscheinen, sondern würde das Gebäude an der Dortmunder Kaiserstraße durch den Vordereingang betreten.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.