Mord an Heike Kötting Verteidiger säen Zweifel und fordern Freisprüche

Mord vor 34 Jahren: Verteidiger säen Zweifel und fordern Freisprüche
Lesezeit

Lebenslange Haft oder Freispruch: Zwischen diesen beiden Extremen müssen die Richter im Cold-Case-Mordprozess um den gewaltsamen Tod der Scharnhorsterin Heike Kötting abwägen. Nach Staatsanwältin Gülkiz Yazir haben jetzt auch die beiden Verteidiger Thorsten Hönnscheidt und Marcus Herberholz ihre Plädoyers gehalten.

Weder der 60-jährige Angeklagte aus Dortmund noch seine 63 Jahre alte mutmaßliche Komplizin aus Mönchengladbach haben die Tat gestanden. Während der Mann überhaupt nichts gesagt hat, behauptete die Frau im Prozess mehrfach: „Ich war in meinem Leben noch nie in Dortmund.“

DNA am Tatort gesichert

Dass beide am Tatort DNA-Spuren hinterlassen haben sollen, überzeugt die Verteidiger nicht. „So eine Spur sagt nichts darüber aus, wann und wie die DNA an diesen Ort gelangt ist“, sagte Rechtsanwalt Hönnscheidt, der den Dortmunder vertritt. Vielleicht habe sein Mandant Heike Kötting ja gekannt, so der Verteidiger. „Er hat zwar auch zu dieser Frage nichts gesagt, aber das muss er auch nicht.“

Doch selbst wenn der heute 60-Jährige am Tatabend zusammen mit mehreren Komplizen in das Haus Köttings eingebrochen sei, um Wertsachen zu stehlen, könne man daraus nicht den Schluss ziehen, dass sein Mandant sich auch an dem Mord beteiligt habe, so Hönnscheidt. „Vielleicht war er zur eigentlichen Tatzeit gar nicht im Nähzimmer, sondern ganz woanders im Haus.“

„Zu großes Vertrauen in DNA“

Und auch der Umstand, dass der Angeklagte nervös reagiert haben soll, als die Polizei ihn Ende 2023 aufsuchte und zu dem Cold Case befragte, ist aus Sicht des Anwalts kein Indiz für die Schuld des 60-Jährigen. „Auch ein Unschuldiger kann sich auffällig verhalten, wenn er mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird.“

Der Verteidiger der Mönchengladbacherin ist sogar davon überzeugt, dass seine Mandantin nie am Tatort war. Ihre DNA unter einem Fingernagel des Opfers sei ein schwaches Indiz, so Rechtsanwalt Herberholz. „Bei den Ermittlungsbehörden hat sich einfach ein viel zu großes Vertrauen in die DNA-Analyse entwickelt. Wir dürfen uns aber nicht blind auf die Ausführungen von Sachverständigen verlassen.“

Urteil am 24. März

Herberholz schließt nicht aus, dass die Spuren bei der späteren Untersuchung im Labor mit der DNA der Angeklagten verunreinigt wurden. Immer wieder gebe es Fälle, in denen sich die vermeintliche Sicherheit nachher als grober Fehler herausstellt.

„In den USA kamen bisher mehr als 300 Menschen aus dem Gefängnis frei, weil die DNA-Untersuchung fehlerhaft war“, sagte der Anwalt. „Einige davon saßen sogar in der Todeszelle.“

Das Dortmunder Schwurgericht will das Urteil am 24. März sprechen.

Heike Kötting wurde im Februar 1991 getötet.
Heike Kötting wurde im Februar 1991 getötet. © dpa