Molotow-Wurf auf Spielplatz in Dortmund: Urteil steht jetzt fest

© Thomas Thiel (Archiv)

Molotow-Wurf auf Spielplatz in Dortmund: Urteil steht jetzt fest

rnAttacke auf Familie

Nach einer Attacke mit einem Molotow-Cocktail auf einem Dortmunder Spielplatz ist jetzt ein Urteil gefallen. Der 40-jährige Täter muss nicht ins Gefängnis.

Dortmund

, 23.12.2021, 12:27 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit einem Schuss in den Oberschenkel hatte eine Polizistin am 9. Mai einen Mann auf der Treibstraße in der Dortmunder Nordstadt gestoppt. Der 40-Jährige hatte zuvor im benachbarten Blücherpark eine mit Benzin gefüllte Bierflasche auf eine Familie an einem Spielplatz geworfen.

Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht ist jetzt am Donnerstag (23.12.) ein Urteil gesprochen worden. Der Beschuldigte wird demnach auf Bewährung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, da von ihm eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wie es in der Begründung heißt.

Der Molotow-Cocktail soll nach dem Wurf im Mai gegen die Schulter eines Mannes geprallt und dann zu Boden gefallen sein. Das Hosenbein einer Frau fing kurzzeitig Feuer. Verletzt wurde von dem Wurf aber niemand.

Nur durch den Schuss der Polizistin soll es anschließend möglich gewesen sein zu verhindern, dass der 40-Jährige noch einen zweiten Molotow-Cocktail wirft.

Im Krankenhaus musste der Beschuldigte deshalb operiert werden. Davon soll er jedoch keine Notiz genommen haben. Stattdessen soll der Dortmunder von einem drohenden „Atomkrieg“ geredet haben und davon, dass ohnehin bald alle sterben müssten.

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Mit dem Urteil entsprachen die Richter den Anträgen von Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel und Kathrin Nunnemann. Beide hatten sich in ihren Plädoyers dafür ausgesprochen, dass die Unterbringung des 40-Jährigen in der geschlossenen Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Der Beschuldigte hatte sich zuvor bereit erklärt, so lange freiwillig in der Klinik zu bleiben, wo er bereits seit seiner Festnahme behandelt wird. „Mein Mandant weiß, dass er krank ist und Hilfe braucht“, sagte auch Verteidigerin Nunnemann.

Aktuell schlägt die Behandlung offenbar auch schon an. Der Beschuldigte hört keine Stimmen mehr, die ihm einflüstern, was er zu tun und zu lassen habe. Genau solche Stimmen führten im Blücherpark offenbar zu dem Wurf des Molotow-Cocktails. „Er ist sehr froh, dass nichts Schlimmes passiert ist“, sagte die Verteidigerin in ihrem Plädoyer. Und der 40-Jährige ergänzte später in seinem sogenannten letzten Wort: „Es tut mir wirklich sehr leid.“

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Dass der Dortmunder bei der Tat laut rief, dass er „alle Ausländer töten“ wolle, werteten die Richter im Urteil allein als Ausdruck der psychischen Erkrankung und nicht als Hinweis auf eine rassistische Gesinnung. Dafür gebe es überhaupt keinen Anhaltspunkt hieß es. Der 40-Jährige hatte solche Spekulationen zuvor schon selbst zurückgewiesen.

Sobald der Mann nun medikamentös gut auf seine Erkrankung eingestellt ist, könnte er aus der Klinik in eine betreute Wohneinrichtung wechseln. Auch seine Familie hat offenbar signalisiert, dass er dort aufgenommen werden könnte. Beendet der 40-Jährige die derzeit freiwillige Behandlung gegen den Rat der Ärzte, muss er sofort mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.