Mieterin terrorisiert Hausgemeinschaft Familie flüchtet aus ihrer Wohnung, um durchzuschlafen

Mieterin in Kirchhörde terrorisiert die gesamte Hausgemeinschaft
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Wenn Anne Hitzegrad und ihre Töchter (9 und 13 Jahre alt) einmal richtig durchschlafen wollen, dann quartieren sie sich aus und übernachten woanders. Dabei haben sie eine schöne, ruhig gelegene Wohnung unterm Dach in Dortmund-Kirchhörde.

Doch eine Mieterin in dem Mehrfamilienhaus lässt sie nicht zur Ruhe kommen. Nach den Erzählungen der Hitzegrads schreit, schimpft und poltert sie herum, hört laut Musik und knallt Türen. Obszönitäten schallten durchs ganze Haus. Und das stundenlang und mehrmals pro Woche. Eine psychische Störung sei der Grund für dieses unerträgliche Verhalten, wissen die Nachbarn.

Vermieterin verzweifelt

Die Polizei sei schon oft vor Ort gewesen, zumal die Betroffene regelmäßig die Taxi-Gebühr prelle und sich dann in der Wohnung verschanze. Die Hauseigentümerin sei inzwischen regelrecht verzweifelt, zumal sie direkt neben der etwa Mitte 50 Jahre alten Problem-Mieterin wohne.

Nach einer fristlosen Kündigung, auf die keine Reaktion erfolgte, hat sie von einer Rechtsanwältin eine zweite Kündigung zustellen lassen und überlegt, weitere Rechtsmittel einzulegen. „Ich wäre froh, wenn das endlich ein Ende hätte“, sagt die Vermieterin, die anonym bleiben möchte.

Anne Hitzegrad und ihre Töchter sind mittlerweile gestresst und mit ihrem Latein am Ende. „Wir wohnen ganz bewusst in einer ruhigen Gegend, und jetzt haben wir ständig Theater.“ Versuche, das Problem mit der Verursacherin zu besprechen, liefen ins Leere. Zeitweise sei der Sozialpsychiatrische Dienst eingebunden gewesen, doch auch der dringe nicht zu der Frau durch.

Frau und Mädchen sitzen auf dem Sofa.
Anne Hitzegrad und ihre Töchter wollen endlich ihre Ruhe haben. © Susanne Riese

„Wir fühlen uns alleingelassen. Uns sagt man, wir müssten eben ausziehen, wenn uns das störe. Das kann doch wohl nicht sein.“ Schließlich liege das Problem nicht bei ihnen, sondern bei der Mieterin im Erdgeschoss, die das ganze Haus terrorisiere.

„Wir möchten aufzeigen, dass wir als ganz normale Mieter auch ein Recht auf Schutz haben müssten.“ Ihre Jüngste schlafe manchmal auf dem Sofa im Wohnzimmer, weil ihr Kinderzimmer über der Wohnung der polternden und kreischenden Frau liegt und sie es dort nicht aushält. Und sie müssten alle drei morgens früh raus, oft nach halb durchwachter Nacht.

Mieter haben Angst

„Alle Bewohner hier im Haus sind angespannt, keiner traut sich mehr allein in den Keller.“ Dazu tragen verstörende Zettel an der Wohnungstür bei, die „Schellen, Klopfen und Trommeln“ verbieten und „Zutritt nur für persönliche Gäste und Freier“ erlaubt – und das ist noch eine der harmloseren Varianten. Es gibt auch welche mit krassen Beschimpfungen.

Alles nicht beruhigend für eine Mutter mit zwei Töchtern. Ob die Anspielung auf Prostitution ernst gemeint ist, weiß niemand zu sagen. Die Stadt habe nicht weiter reagiert auf diesen Hinweis. „Alle wissen, dass sie krank ist. Und keiner unternimmt etwas.“

Das sagt der Mieterverein

Der Mieterverein Dortmund ist mit solchen Fällen gut vertraut. „Wenn eine psychische Störung vorliegt, sind solche Konflikte mit klassischen Mitteln kaum zu lösen“, sagt Rechtsanwalt Martin Grebe. Gespräche über das störende Verhalten und Abmahnungen führten häufig zu nichts – jedenfalls nicht ohne Unterstützung durch Fachkräfte vom Sozialamt oder Sozialpsychiatrischen Dienst.

Eine Erkrankung sei aber kein Freifahrtschein für nicht-vertragsgerechtes Verhalten, und Betroffene seien nicht unkündbar. Gerichtsurteile bestätigten das. „Die Frage ist dann, ob man das ohne Räumungsrechtsstreit lösen kann.“

Mietminderung möglich

Für Mieter besteht in solchen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit der Mietminderung. Diese könne der Vermieter dann vom Verursacher einfordern. Geholfen ist damit jedoch niemandem.

Wie der aktuelle Fall in Kirchhörde zeigt, ist das Vorgehen oft langwierig und schwierig. „Eine Räumungsklage kann sich bis zu einem halben Jahr hinziehen“, sagt Martin Grebe. Die nicht unerheblichen Kosten muss zunächst der Vermieter tragen.

Eventuell müsse noch der Gerichtsvollzieher hinzugezogen werden oder gar polizeiliche Unterstützung, um die Wohnung zu räumen. Denkbar wäre auch die Beteiligung des Sozialamts.

Anne Hitzegrad ist überzeugt, dass die Frau Hilfe benötigt. Die Dortmunderin möchte etwas in Gang setzen, damit sich jemand um sie kümmert und in das Mehrfamilienhaus an der Bittermark wieder Ruhe einkehrt.

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