
© Stephan Schütze (archivfoto)
Maskenpflicht: Darf ich auf dem Westenhellweg essen, rauchen und trinken?
Corona-Pandemie
Auf dem Osten- und Westenhellweg gilt die Maskenpflicht. Doch darf man beim Flanieren auf Dortmunds Einkaufsmeile essen, trinken und rauchen und dafür die Maske ablegen? Das sagt die Stadt.
Immer wieder kann man Menschen auf dem Westen- und Ostenhellweg beobachten, die trotz Maskenpflicht ohne Mund-Nasen-Schutz über Dortmunds Einkaufmeile flanieren und dabei im Gehen essen, trinken oder rauchen. Sie glauben, weil all dies mit Maske nicht geht, müssten sie dann auch keine tragen. Doch ist das tatsächlich so?
Auch für die Ordnungshüter vor Ort war diese Frage zunächst nicht geklärt. Ihr Eindruck sei, dass manche Passanten extra rauchen oder essen würden, um die Maske nicht tragen zu müssen, sagten sie gegenüber dieser Redaktion.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Auf Anfrage erklärte das Ordnungsamt über Stadtsprecher Christian Schön, dass laut jüngster Corona-Schutzverordnung die Pflicht besteht, eine Gesichtsmaske in öffentlichen Außenbereichen zu tragen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist. Dazu zählen zum Beispiel stark frequentierte Fußgängerzonen.
Doch es gibt laut Corona-Schutzverordnung des Landes und der damit einhergehenden Allgemeinverfügung der Stadt Ausnahmen von der Maskenpflicht.
Demnach kann die Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (zum Beispiel zur Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur Einnahme von Speisen und Getränken in Personenzügen) zwingend erforderlich ist.
Was bedeutet das nun für den Westenhellweg? Strenggenommen, sagt das Ordnungsamt, wird das Ablegen der Maske zum Rauchen überhaupt nicht und zum Verzehr von Nahrungsmitteln in der Regel nicht zwingend erforderlich sein, anders gegebenenfalls bei Diabetes, Kreislaufproblemen oder einem Schwächeanfall.
Strenge Maßstäbe bei Auslegung der Maskenpflicht in Dortmund
Dennoch werde das Ordnungsamt die Kontrollen mit dem nötigen Augenmaß durchführen, teilt Stadtsprecher Schön mit. Fachlich nennt man das „Entschließungsermessen“. Doch die Einsatzkräfte seien angehalten, strenge Maßstäbe anzulegen.
Abgesehen davon weist das Ordnungsamt mit Blick auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen darauf hin, dass jeder im Rahmen seiner Eigenverantwortung aufgerufen ist, jetzt durch das eigene Verhalten dazu beizutragen, eine unkontrollierte Ausbreitung der Pandemie zu stoppen.
Jedem müsse klar sein, „dass die Einhaltung der Regeln schlicht ohne Alternative ist, wenn wir weitere Einschränkungen und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern wollen und die Nachverfolgung von Infektionen durch die Gesundheitsämter möglich bleiben soll“, so die Stadt.
Wer also in der Fußgängerzone extra rauche, um die Maske nicht aufsetzen zu müssen, handle dem völlig entgegengesetzt und damit egoistisch, statt Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
