Wolfgang Flammersfeld ist Veranstalter von Winterleuchten im Westfalenpark. Die Veranstaltung ist auch 2021/22 beliebt - obwohl einige Corona-Regeln gelten. © Stephan Schütze
Westfalenpark
Maskenpflicht im Freien: Regel beim Winterleuchten irritiert manche Gäste
Das Winterleuchten im Westfalenpark ist auch unter Corona-Bedingungen beliebt, Zehntausende waren schon da. Dabei sorgt ein Detail bei manchen Besuchern für fragende Gesichter.
Das Winterleuchten im Dortmunder Westfalenpark ist gerade erst verlängert worden. Noch bis zum 16. Januar (Montag) sind Lichtinstallationen im Park zu sehen. Ursprünglich sollte schon am 9. Januar Schluss sein.
Nach Angaben der Stadt Dortmund hatten bis zum 2. Januar rund 46.000 Menschen die Veranstaltung besucht. Manche von ihnen wunderten sich allerdings nach dem Eintritt in den Park darüber, dass beim Winterleuchten eine Regel gilt, die sonst in Dortmunds größter Grünanlage nicht gilt.
Maskenpflicht während der Öffnungszeiten der Veranstaltung
Bereits am Eingang informieren Schilder über die Maskenpflicht, die für die Veranstaltung gilt. Ein Dortmunder berichtet gegenüber dieser Redaktion, dass er im Westfalenpark unterwegs gewesen sei, als die Lichtinstallationen noch nicht eingeschaltet waren.
Mit Einschalten der Lichter gegen 15.30 Uhr sei er dann von einem Winterleuchten-Mitarbeiter auf die Maskenpflicht hingewiesen worden. Aus seiner Sicht sei dies im Freien unverständlich, zudem seien nur wenige Personen im Park gewesen.
Die Stadt-Pressestelle stellt auf Anfrage dieser Redaktion klar: Die Maskenpflicht gilt während der Veranstaltung im gesamten Westfalenpark. Also auch dort, wo keine Lichter stehen.
Ohne Winterleuchten ist die Maske im Westfalenpark nur empfohlen
Außerhalb der Veranstaltungszeiten wird eine Schutzmaske beim Westfalenpark-Besuch nur empfohlen, nicht vorgeschrieben. Verpflichtend ist sie nur in Gebäuden.
Hintergrund der Regelung ist laut Stadtsprecherin Anke Widow die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Diese schreibe Schutzmasken für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 Menschen vor.
Eine der Lichtinstallationen beim Winterleuchten im Westfalenpark. © Felix Guth
„Da keine Prognose möglich ist, an welchem Tag jeweils wie viele Besucherinnen und Besucher an der Veranstaltung teilnehmen werden, gilt die generelle Maskenpflicht“, sagt Anke Widow. Nach den bisherigen Erfahrungen waren zu Stoßzeiten rund 2000 Personen gleichzeitig im Park. Für den Eintritt gilt die 2G-Regel.
Bis auf „einzelne Ausnahmen“ halten sich die Besucher an die Regel
Bis auf „einzelne Ausnahmen“ hielten sich Besucher bisher an die Maskenpflicht. Kontrolliert werde sie durch den Ordnungsdienst am Eingang. Sanktionen seien noch nicht notwendig gewesen, so Widow.
Das bestätigt auch Winterleuchten-Veranstalter Wolfgang Flammersfeld. „Ab und zu muss unser Personal mal etwas sagen, aber überwiegend funktioniert es. Die Leute wollen ja auch, dass es weiterläuft und kümmern sich dann eben um das Unerlässliche.“
Aerosol-Forscher bewerten die Gefahr einer Ansteckung im Freien als gering. Kommunen haben dennoch die Möglichkeit, auch hier eine Maskenpflicht anzuordnen - in Dortmund gilt dies seit dem 24. November in der Innenstadt.
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