Für das Tragen eines Mund-Nasenschutzes gibt es im Straßenverkehr strikte Regelungen. Das betrifft vor allem auch die Autofahrer. © Stephan Schütze (Archivbild)
Verkehr in Dortmund
Corona-Schutz: Darf ich beim Autofahren eine Schutzmaske tragen?
Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine weitreichende Maskenpflicht. Doch darf man auch beim Autofahren eine Schutzmaske tragen? Die Antwort ist eindeutig - und führt stellenweise zu Problemen.
Wer in den Supermarkt geht, zum Friseur möchte oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, der muss mittlerweile einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll verhindert werden, dass man möglicherweise sich oder andere mit dem Coronavirus ansteckt.
Beim Autofahren bleibt das Tragen einer Schutzmaske allerdings untersagt. Deshalb müssen unter anderem Taxifahrer und Fahrschulen kreativ werden und besondere Maßnahmen ergreifen.
Das Gesicht muss weiterhin erkennbar sein
Laut Straßenverkehrsordnung muss das Gesicht eines Autofahrers jederzeit erkennbar sein. So heißt es unter Paragraf 23: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Trotz anhaltender Corona-Krise hat diese Regelung auch weiterhin Bestand, wie Anne-Sophie Barreau vom ADAC Westfalen bestätigt: „Der Sinn dahinter ist, dass man auch jetzt die Menschen sanktionieren können muss, die sich beispielsweise nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Mit einer enganliegenden Maske, die Mund, Nase und einen Großteil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich.“
Bei Missachtung drohe ein Bußgeld von 60 Euro. Wenn das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen - beispielsweise beim Taxifahren oder bei einer Fahrstunde - notwendig ist, empfiehlt der ADAC daher, auf handelsübliche Masken zurückzugreifen.
Plexiglasscheibe trennt Taxifahrer und Kunden
Barreau: „Die sind nämlich etwas kleiner, weshalb die ausschlaggebenden Gesichtszüge weiterhin zu erkennen sind. Selbstgemachte Alltagsmasken fallen meist opulenter aus und können das Gesicht zu weit verdecken.“ Die gesetzliche Regelung könne nicht einfach aufgehoben werden.
Um der Problematik von vornherein aus dem Weg zu gehen, haben viele Dortmunder Taxifahrer andere Maßnahmen ergriffen. So dürfen nur zwei Fahrgäste gleichzeitig transportiert werden und die Kunden müssen auf der Rückbank Platz nehmen.
Außerdem wird in knapp 350 der rund 500 Taxis in Dortmund mittlerweile der Fahrgastbereich durch eine Plexiglasscheibe vom Fahrer getrennt, erklärt Dieter Zillmann, Vorsitzender des Dortmunder Taxiverbandes.
„Wir haben schon frühzeitig mit diesen Maßnahmen angefangen, weil nur so das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Und auch die Kunden sind mit diesen Vorkehrungen sehr zufrieden.“ Allerdings gibt es auch Taxifahrer, die noch keine entsprechende Vorrichtung in ihrem Fahrzeug befestigt haben.
Schutzmasken in Fahrschulen dennoch Pflicht
In solchen Fällen werde dann doch zur Schutzmaske gegriffen. Trotz des geltenden Verbotes stehe die Gesundheit laut Zillmann im Vordergrund: „Mir ist in Dortmund auch kein Fall bekannt, in dem ein Taxifahrer aufgrund einer Schutzmaske ein Bußgeld bezahlen musste.“
Ähnlich sieht die Situation bei Fahrschulen aus. Doch hier ist das Tragen einer Schutzmaske während einer praktischen Fahrstunde sogar trotz eigentlichem Verbot Pflicht. Ein Problem? „Alles geklärt“, betont Friedel Thiele, Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbands Westfalen. „Sowohl der Fahrlehrer als auch der Schüler müssen aus Gründen der Sicherheit eine Schutzmaske tragen, die allerdings nur bis zum Nasenrücken gehen darf.“
Polizei Dortmund registriert bislang keine Verstöße
Außerdem würden alle Fahrstunden protokolliert, sodass man im Fall eines Bußgeldbescheides immer noch die jeweiligen Personen ermitteln könnte. „Unabhängig davon haftet bei den Fahrschulen ohnehin der Fahrlehrer“, sagt Thiele.
Der Polizei Dortmund sind derweil noch keine Verstöße von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Tragen einer Schutzmaske bekannt, erklärt Sprecherin Kristina Purschke. „Die Polizisten müssen vor Ort im Einzelfall entscheiden. Allerdings hat der Schutz der Gesundheit oberste Priorität.“
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