Das angeblich abgebrochene Lichterfest 2019 im Dortmunder Westfalenpark sorgte bei den Besuchern für Enttäuschung und Ärger. Einer hat geklagt.

© Stephan Schuetze

Lichterfest-Debakel: Dortmunder klagt gegen Stadt - und bekommt Recht

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Erst wurde das Lichterfest 2019 wegen einer Unwetterwarnung abgebrochen, dann wieder doch nicht. Enttäuschte Besucher wollten ihr Geld zurück. Eine Klage wurde eingereicht – nun ist entschieden.

Dortmund

, 03.07.2020, 14:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

André Paul war enttäuscht, als er den Westfalenpark am 31. August 2019 nach einer Unwetterwarnung verlassen musste. Das Lichterfest an diesem Samstagabend wurde zunächst abgebrochen, aber eine Stunde später mit deutlich weniger Gästen fortgesetzt – einschließlich Höhenfeuerwerk. 20.000 Besucher waren da schon auf dem Heimweg.

Sauer wurde André Paul, als er von der Stadt das Eintrittsgeld von 12,50 Euro zurückforderte, aber die Stadt sich weigerte: „Mir hat die Art und Weise, wie die Stadt damit umgegangen ist, nicht gefallen. Es kann nicht sein, dass sich eine Kommune so willkürlich verhält.“

Auf Facebook Gleichgesinnte gesucht

Viele Besucher waren seiner Meinung. Es gab sogar eine Online-Petition. Doch die Stadt, die mit dem Ticketverkauf für das Lichterfest 344.300 Euro eingenommen hat, bot den Besuchern als Ersatz lediglich ein Feuerwerk beim Winterleuchten mit Gratis-Eintritt.

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Daraufhin schritt André Paul zur Tat, suchte Gleichgesinnte auf Facebook und bot ihnen an, für sie mitzuklagen, wenn sie ihre Karten und Forderungen an ihn abtreten würden. Es kamen so Tickets und eine Forderung im Gesamtwert von 237,50 Euro zusammen. Am 26. März 2020 reichte Paul beim Dortmunder Amtsgericht Klage ein.

Als er am Mittwoch (1.7.) die Post vom Gericht mit dem Urteil bekam, war er „hocherfreut“. Einmal, dass es so schnell ging, aber vor allem über das Ergebnis: Die Stadt muss dem 43-Jährigen die Eintrittskarten ersetzen – nebst Zinsen. Die Stadt muss außerdem die Kosten des Rechtsstreits (Streitwert 243,60 Euro) zahlen. Eine Berufung ist nicht zugelassen.

„Gestörte Leistung“

Laut Gericht ist die „gestörte Leistung“ entscheidend für die Bewertung eines Ersatzanspruches. Dazu gehöre schwerpunktmäßig die Darbietung der Künstler und das Feuerwerk. Das Argument der Stadt, auch die Dekoration des Parks sei eine Leistung, rechtfertigt laut Gericht nicht, die Erstattung abzulehnen.

Auf die Anfrage dieser Redaktion an die Stadt, ob jeder, der seine Karte noch besitzt, einen Anspruch auf Erstattung geltend machen könne, erklärt Stadtsprecher Maximilian Löchter: „Dieses Urteil hat nur Bindungswirkung zwischen den beiden Parteien.“

Nicht verjährt

Jörg Tigges, Dortmunder Anwalt für Verbraucherrecht, sagt dazu: „Grundsätzlich müsste sich die Stadt aufgrund dieser Entscheidung rechtstreu verhalten. Die Sache ist noch nicht verjährt.“ Er würde Betroffenen empfehlen, sich bei vergleichbarem Sachverhalt an die Stadt zu wenden, um den Eintritt erstattet zu bekommen. Tigges: „Das setzt natürlich voraus, dass man nachweisen kann, dass man zu den Betroffenen gehört.“

André Paul, der nun seinen Mitstreitern den Ticketpreis ersetzt, ist jetzt gespannt, „wann die Stadt zahlt“.

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