
© Britta Linnhoff
Kranke dürfen ohne Maske kaufen - Schwierigkeiten gibt es trotzdem
Corona
Beim Einkaufen gilt Maskenpflicht. Was aber, wenn der Arzt bescheinigt, dass man das aus gesundheitlichen Gründen kaum kann? Es gibt eine Ausnahmeregelung, dennoch aber manchmal Probleme.
Wer einkaufen geht, braucht einen Mund-Nasenschutz, so die Vorgabe. Was aber, wenn man so schwer krank ist, dass man Probleme hat, den zu tragen - und es einen Arzt gibt, der das auch mit einem Attest bestätigt? Darf man dann nicht mehr einkaufen? Für den Hombrucher Thomas (Nachname ist der Redaktion bekannt) stellt sich das gerade so dar: Er sei wiederholt im Rewe an der Harkortstraße vor die Alternative gestellt worden, entweder Maske auf - oder raus.
Thomas ist 44 Jahre alt. Mit Behinderungen hat er Zeit seines Leben zu kämpfen, wegen frühkindlicher Hirnschäden. Heute sei er „schwerkrank“, sagt sein Freund Klaus Sohl. 28 Jahre lang hat Thomas in den Werkstätten Gottessegen gearbeitet, jetzt spielt die Gesundheit nicht mehr mit.
Ärger nach dem letzten Supermarkt-Besuch
Irgendwann hat Klaus Sohl Thomas getroffen, in einem Straßencafé auf der Harkortstraße. Das lag nahe, denn beide sitzen hier gern, wenn das Wetter schön ist - und beide sind im Stadtteil „bekannt wie ein bunter Hund“. Inzwischen kennt Klaus Sohl auch Thomas recht gut und ärgert sich darüber, wie es im Supermarkt ablief. „Ganz aufgelöst“ sei der 44-Jährige nach dem letzten Supermarkt-Besuch zu ihm gekommen, berichtet Sohl.
Es könne nicht sein, dass man „den Schwächsten in dieser Situation, die keinem gefalle, die Pistole auf die Brust setzt“. Niemand habe Corona gewollt. Aber nun sei es, wie es sei. Sohl spricht für Thomas, der sich nur schwer artikulieren kann - Gespräche aber sehr wohl verfolgen kann.
Ärztliches Attest immer dabei
Die Gespräche im Supermarkt haben bisher zu keiner für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung geführt. Der 44-Jährige hat ein Attest, das bescheinigt, dass für ihn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes „erschwert“ ist. Das hat er in eine Klarsichtfolie gepackt und hat es in seinem Brustbeutel immer bei sich. Das Einkaufen hier, so sagt Sohl, sei für Thomas die einzige Möglichkeit, den Einkauf selbst zu erledigen und soziale Kontakte zu erhalten. Weite Wege schaffe er nicht mehr. Klaus Sohl betont: „Ich will keinen niedermachen, das ist nicht meine Intention. Und er habe Verständnis für die Mitarbeiter in den Geschäften, für die das alles auch nicht einfach sei. Aber ein bisschen mehr Sensibilität gehe schon, aus seiner Sicht.

Dieses Attest hat Thomas immer dabei, wenn er unterwegs ist. © Britta Linnhoff
Michael Sperlbaum ist Abteilungsleiter Obst und Gemüse bei Rewe in Hombruch an der Harkortstraße. Obst und Gemüse liegen immer ziemlich vorne in den Läden, folglich sieht er die Kunden, die ohne einen ausreichenden Schutz den Laden betreten mit als erster und ist öfter mit diesem Problem konfrontiert. Er berichtet von einem Besuch der Abteilung Arbeitsschutz der Bezirksregierung Arnsberg. Man sei bei diesem Besuch „explizit darauf hingewiesen worden“, sich zu kümmern, dass die Kunden einen Mund-/Nasenschutz tragen. Er spricht von „zwei, drei Kunden“, die man immer wieder darauf hingewiesen habe, dass es eines Schutzes vor Mund und Nase bedürfe. Sperlbaum beklagt, dass sich nicht immer alle Kunden an den nötigen Abstand halten. Thomas habe man gesagt: „Es nützt nichts, Du brauchst irgendwas, irgendein Tuch oder ein Visier.“ Man wolle ihm doch nichts.
In der Coronaschutzverordnung des Landes NRW heißt es:
„Wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung empfohlen...
... Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet“. Und weiter: „Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ Und weiter: „Alle Handelseinrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu treffen.“

Solche oder ähnliche Hinweisschilder gibt es vor fast allen Geschäften. © dpa
Für Inhaber und Mitarbeiter der Geschäfte bedeuten die Vorgaben keine einfache Situation. Sie sind angehalten, dafür zu sorgen, dass die Maskenpflicht umgesetzt wird. Der Handelsverband Westfalen kennt das Problem, aber es handele sich um Einzelfälle, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Schäfer. Für die Händler sei das schwierig, die sehen nur, was die Ordnungsämter sagen: Sie sollen dafür sorgen, dass die Kunden Masken aufhaben. Da gebe es dann schon mal Diskussionen oder Verkäufer würden angepöbelt. Schäfer wirbt für Verständnis für die Händler, die den ganzen Tag selbst unter einer Maske stecken. „Das Beste ist, man redet miteinander“, sagt der Geschäftsführer.
Geredet hat man - ohne ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis. Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, die neben den städtischen Ordnungsämtern auch ständig kontrolliert, sagt: „Diplomatischer wäre es wohl, hier auf das Tragen eines Visiers zurückzugreifen. „Denn dann“, so Söbbeler, „würde sich derjenige nicht permanent in einer Rechtfertigungssituation befinden. Das wäre zumindest ein „optisches Signal, dass man sich bemüht, sich und andere zu schützen“.
Klar sei: „Die Masken sind generell zu tragen, aber Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Wenn man das durch ein Attest belegen kann, ist alles in Ordnung.“ Auf diese Weise belegt, handele es sich um einen Ausnahmetatbestand, „der dann greift“. Klaus Sohl und Thomas wollen sich jetzt um ein Visier kümmern und schauen, ob das eine Lösung sein kann.
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