Vierjähriger baut Auto-Unfall: Was droht jetzt dem nachlässigen Vater?
Unfall auf Dortmunder Mallinckrodtstraße
Dürfen Eltern ihr Kind allein im Auto lassen? Welche Folgen drohen, wenn dann ein Unfall passiert? Ein Unfall eines Vierjährigen auf der Mallinckrodtstraße wirft Fragen auf. Die Antworten.
Ein Vierjähriger sitzt unbeaufsichtigt am Steuer eines VW Golf und baut einen Unfall: Das ist so wohl am Sonntag (17.1.) auf der Mallinckrodtstraße passiert. Doch was droht den Aufsichtspersonen, wenn sie ihr Kind im Auto allein lassen – und wenn dann auch noch ein Verkehrsunfall passiert?
„Es gibt keine gesetzliche Norm in der Straßenverkehrsordnung, die den Eltern vorschreibt, ob sie ihr Kind im Auto allein lassen oder nicht“, sagt Gunnar Wortmann, Pressesprecher der Polizei Dortmund, auf Anfrage. Dabei sei es auch schwierig, eine Grenze zu ziehen, ab welchem Alter oder für welche Zeit ein Kind allein gelassen werden könne und wann nicht.
Anscheinend habe Vater gegen elterliche Aufsichtspflicht verstoßen
„Einen Zwölfjährigen können Sie bestimmt auch mal im Auto lassen. Oder wenn Sie kurz aussteigen und zum Kofferraum gehen, dann lassen Sie das Kind ja auch im Auto“, so Wortmann.
Unabhängig von der Straßenverkehrsordnung gebe es jedoch eine elterliche Aufsichtspflicht, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sei. „Demnach muss ein Elternteil dafür Sorge tragen, dass sein Kind beaufsichtigt ist – auch im Auto“, so Wortmann. Diese Aufsichtspflicht sei beim Unfall auf der Mallinckrodtstraße wahrscheinlich missachtet worden.
Wortmann erklärt: „Wenn ein Kind nicht beaufsichtigt ist und dann kommt es zu einem Schaden, dann haften die Eltern.“ Wenn bei dem Ereignis jemand verletzt wird, liege ein Unfall im Bereich des Strafrechts vor. Ein Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Aufsichtspflicht sei „vage formuliert“
Die elterliche Aufsichtspflicht sei im BGB „vage formuliert“, sagt Wortmann. Offiziell müssten Eltern ihre Kinder beaufsichtigen, bis sie volljährig sind. Dennoch werde im Einzelfall geprüft, inwiefern die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Bus und weiteres Auto touchiert
Der Vierjährige auf der Mallinckrodtstraße habe den Ermittlungen zufolge den Zündschlüssel umgedreht, und der Rückwärtsgang sei eingelegt gewesen. Dann sei das Auto seitlich zurückgerollt, wie Wortmann den Unfall beschreibt. Der Golf habe einen Bus und ein weiteres Auto touchiert.
Es sei niemand verletzt worden. Deswegen muss sich der Vater des Kindes nun mit den Schadensersatzansprüchen des Busunternehmens und des anderen Fahrers beschäftigen, nicht aber mit einem Strafverfahren wegen des Unfalls.
Weitere rechtliche Folgen drohen dem Dortmunder
Der durch seinen Sohn verursachte Unfall ist jedoch nicht das einzige Problem des Dortmunder Vaters: Wortmann sagt, der 25-Jährige habe keine gültige Fahrerlaubnis gehabt. Er habe seinen Führerschein im Ausland gemacht und ihn dann in Deutschland nicht fristgerecht umgemeldet.
„Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist damit gleichzusetzen, wenn man gar keinen Führerschein hat“, erklärt Wortmann. Und gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Außerdem habe der Vater nicht mit einem Fahrzeugbrief oder Kaufvertrag nachweisen können, dass er der Eigentümer des Autos ist. Weil das Auto demnach nicht versichert gewesen sei, bekomme er Wortmann zufolge jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
2000 in Heinsberg geboren, seit 2020 als freier Mitarbeiter bei den Ruhr Nachrichten. Ich studiere Journalistik und Politikwissenschaft in Dortmund. Mit 16 Jahren habe ich meine ersten Erfahrungen im Lokaljournalismus gemacht - und dort fühle ich mich zuhause.
