„Keine öffentliche Aufführung“: Sind Kino-Abende in Gemeinden und Vereinen eigentlich legal?

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„Keine öffentliche Aufführung“: Sind Kino-Abende in Gemeinden und Vereinen eigentlich legal?

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Wer eine DVD guckt, kennt den Hinweis, dass man diese nicht einfach öffentlich zeigen darf. Manche Vereine oder Gemeinden zeigen Filme - und müssen dabei rechtlich auf der Hut sein.

Dortmund

, 14.06.2019, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Netflix, Amazon Prime Video, Sky Select - die Auswahl ist heutzutage groß an Film-Anbietern im Internet. Statt Eintritt, Popcorn und Getränke teuer im Kino zu zahlen, warten deswegen nicht wenige Menschen lieber, bis die gewünschten Blockbuster auf ihren Streaming-Diensten verfügbar sind. Wer aber doch lieber in Gemeinschaft gucken will, hat noch eine weitere Alternative: Kino-Abende in Kirchengemeinden, bei Vereinen oder Verbänden.

Doch wer die Ankündigungen dazu liest, wird manchmal stutzig. Statt den Titel zu nennen, wird die Handlung des gezeigten Films lieber grob beschrieben. Unter manchen Mails an diese Redaktion steht sogar explizit: „Bitte nicht den Film-Titel nennen.“

Unterschiede bei Kirchengemeinden

Der Grund dafür ist einfach - aber etwas verzwickt. So hat beispielsweise der Nachbarschaftstreff im Althoffblock eine Lizenz erhalten, bestimmte Filme zu zeigen. Aber: „Dieser Lizenzvertrag sieht vor, dass wir mit dem Titel des Filmes nicht-öffentlich werben dürfen“, erklärt die Pädagogische Leiterin, Gerlind Domnick. Lediglich eine Beschreibung des Films darf der Nachbarschaftstreff aushängen oder veröffentlichen. Da der Film in einem öffentlichen Raum gezeigt wird, eben im Nachbarschaftstreff an der Steubenstraße 16, muss der Treff für Lizenz und GEMA bezahlen.

Noch mal anders läuft es bei Kirchengemeinden. Dort gibt es Hinweise der Katholischen und Evangelischen Landeskirchen für Filmvorführungen, wie Pfarrer Dr. Johannes Majoros-Danowski von der Georgsgemeinde aus Aplerbeck erklärt. Demnach dürfen die Gemeinden keine Filmtitel nennen und keinen Eintritt nehmen, „um keine Konkurrenz zu den hiesigen Kinos zu entwickeln“. Die entsprechenden Filme können sich die Gemeinden bei verschiedenen Medienstellen ausleihen, wodurch auch sie eine Lizenz erhalten.

Rechte gekauft

Es gibt aber auch Kinoabend-Veranstalter wie die Seniorenresidenz Augustinum in Kirchhörde, die lieber den rechtlich absolut sicheren Weg geht. „Wir kaufen die Rechte für die Filme, um sie öffentlich zeigen zu dürfen“, sagt Kulturreferentin Christiane Havemann. Einen Tag lang darf sie dann den Film zeigen. Der Preis für die Vorführrechte am jeweiligen Film ist abhängig von der Größe des Saals. Außerdem muss man als Kinosaal gemeldet sein, was auf den Festsaal an der Kirchhörderstraße 101 zutrifft. Um die Kosten für den Einkauf der Rechte wieder einzuspielen, nimmt die Seniorenresidenz Eintritt: 5 Euro für die Bewohner, 6 für Gäste.

Welche Filme im Augustinum gezeigt werden, ist übrigens auch immer abhängig vom Anbieter. „Universal zum Beispiel verkauft seine Rechte nicht an uns“, so Havemann. Dazu sei die Qualität der Großleinwand nicht gut genug.

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