
© Jörg Bauerfeld
Wohnblöcke auf Kosten der Lebensqualität? Anwohner fürchten Verkehrschaos
Neubauten
In Berghofen sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen — auf einer Freifläche an einer engen Straße. Anwohner befürchten ein Verkehrschaos. Die Bezirksvertretung fühlt sich übergangen.
Die Frage wird in den Dortmunder Vororten immer öfter gestellt: „Wie kann man das nur genehmigen?“ Auch im Dortmunder Süden ist jetzt wieder so ein Fall aufgetreten. Es geht um ein Bauprojekt im Ortsteil Berghofen.
An der Gasenbergstraße ist der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern geplant. Pro Haus acht Wohneinheiten. Bauträger ist die Firma Froese aus Aplerbeck. So weit, so gut.
Dass die Anwohner in der kleinen Straße natürlich nicht erbaut sind, dass auf einem Grundstück, das als Spielfläche für ihre Kinder diente und auf dem diverse Vogelarten ihr Zuhause hatten, gebaut wird, liegt vielleicht in der Natur der Sache.

Hier sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils acht Wohneinheiten entstehen. © Jörg Bauerfeld
Die Straße ist sehr schmal
Aber es ist noch ein anderes Problem, was den Anwohnern sauer aufstößt. Das erkennt man vermutlich erst, wenn man einmal vor Ort war. Denn die Gasenbergstraße ist eher ein Weg als eine Straße. Sie führt von der Straße Buchenacker hin zu einem Naturdenkmal. Dem Steinbruch in Schüren.
Feld, Wald und Wiese bestimmen die Umgebung. Häuser gibt es nur wenige. Platz zum Bauen ist also noch genügend da. Aber kann man solch eine kleine Vorortsstraße derart mit Neubauten verdichten?
An der Gasenbergstraße gibt es weder einen Fußweg, noch ist die Straße breit genug, dass gefahrlos zwei Fahrzeuge aneinander vorbeikommen. Auch Parkmöglichkeiten sucht man hier vergebens. Und doch werden zwei Mehrfamilienhäuser hier errichtet, damit eine sogenannte Baulücke geschlossen.
Bezirksvertretung wird nicht informiert
Aber wie kann das sein? Die Bezirksvertretung in Aplerbeck, die für diesen Bereich zuständig ist, hatte schon des Öfteren die fehlende Kommunikation der zuständigen Stellen bei der Stadt Dortmund moniert.
„Es ist so, dass wir über normale Bauvorhaben keine Informationen erhalten“, sagt Bezirksbürgermeister Jürgen Schädel. Es wäre zwar wünschenswert, wenn man über größere Projekte Bescheid bekommen würde, eine Pflicht sei dies aber nicht.
„Ich kann mir vorstellen, dass wir noch einmal in der Bezirksvertretung über diese Problematik sprechen, um in gewissen Fällen das Schlimmste zu verhindern“, sagt Jürgen Schädel. Nur sei es tatsächlich so, dass die Abwägung, was zulässig oder nicht zulässig ist, die Bauordnung fälle.
Mehr Eingriffsmöglichkeiten bei einem Bebauungsplan
„Da ist die Bezirksvertretung außen vor. Es sei denn, es geht um einen Bebauungsplan. Wenn es da über ein zulässiges Maß der Bebauung geht, müssen wir eine Befreiung dazu erteilen.“ In diesem Falle greife der Paragraf 34 der Bauordnung.
Da werde nach einem Quotienten entschieden, was gebaut werden darf. „Das ist manchmal schon nicht mehr verträglich für den Ort, an dem es realisiert werden soll“, erklärt Jürgen Schädel.
Auch eine Dachbegrünung wäre im Falle eines Bebauungsplanes angeordnet werden. Hier jedoch nicht: „Es gibt in diesem Umgebungsbereich keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach einem Gründach. Gründächer bei Neubauten sollen nach und nach in den Bebauungsplänen in Dortmund festgesetzt werden“, sagt Christian Schön, Pressesprecher der Stadt Dortmund.
Baugenehmigung ist im März 2021 erteilt worden
Und eine Baugenehmigung läge in diesem Falle auch vor. „Sie wurden am 15. März 2021 erteilt, nachdem die ursprünglich noch großzügigere Planung auf Veranlassung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes soweit reduziert wurde, dass nach den einschlägigen Zulassungskriterien des § 34 BauGB nachgewiesen werden konnte, dass sich die Vorhaben einfügen“, so Schön.
Jörg Bauerfeld, Redakteur, berichtet hauptsächlich in Wort, Bild und Ton aus dem Dortmunder Süden.
