Der Ex-Krankenpfleger Niels Högel (l.) wurde wegen 85-fachen Mordes verurteilt. Der spätere Chef des Klinikums Dortmund, Rudolf Mintrop (r.), war mehrere Jahre als Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg Högels Vorgesetzter. Nun ist Mintrop wegen Beihilfe durch Tötung durch Unterlassung angeklagt.

Der Ex-Krankenpfleger Niels Högel (l.) wurde wegen 85-fachen Mordes verurteilt. Der spätere Chef des Klinikums Dortmund, Rudolf Mintrop (r.), war mehrere Jahre als Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg Högels Vorgesetzter. Nun ist Mintrop wegen Beihilfe durch Tötung durch Unterlassung angeklagt. © dpa/Menne (Archivbild)

Krankenhausmorde: Termin für Urteil gegen Rudolf Mintrop steht fest

rnMintrop-Prozess

Rudolf Mintrop, acht Jahre Chef am Klinikum Dortmund, steht seit Februar wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vor Gericht. Jetzt steht fest, wann das Urteil gesprochen wird.

Dortmund

, 19.09.2022, 12:10 Uhr / Lesedauer: 1 min

Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen in drei Fällen: So lautet der Tatvorwurf, wegen dem sich Rudolf Mintrop, der acht Jahre lang das Klinikum Dortmund geleitet hat, seit Februar vor dem Landgericht Oldenburg verantworten muss. Es geht um drei Todesfälle aus dem November 2001 im Klinikum Oldenburg, die der verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel begangen hat. Mintrop war zu dieser Zeit dort Geschäftsführer.

Jetzt biegt der Prozess auf die Zielgrade ein. Das machte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann in der Verhandlung am Montag (19.9.) klar. Am Dienstag (20.9.) werde das Gericht eine aktualisierte Einschätzung zum Stand des Verfahren geben.

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Bei der letzten Einschätzung hatte das Gericht bereits deutlich gemacht, dass es wohl keine Verurteilung von Mintrop geben könne. Ob sich das am Dienstag ändert, wird sich zeigen.

An den nächsten Terminen (12., 13. und 24. Oktober) sollen dann Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidiger ihre Plädoyers halten, bevor dann am 25. Oktober das Urteil gesprochen werden soll, so Bührmann.

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Ob es bei diesen Terminen bleibt, ist allerdings offen. Noch immer gibt es für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, neue Beweisanträge zu stellen. Dann würde sich der Prozess verzögern.