Der Saal im historischen Amtshaus am Aplerbecker Marktplatz war voll. So voll, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf dem Flur stehen mussten, um den Ausführungen von Ludger Deimel vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung lauschen zu können.
Er war zu Gast in der Januar-Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck, um über geplante Baumaßnahmen im Bereich der Aplerbecker Mark zu sprechen.
Mehrfamilienhaus geplant
Genauer gesagt ging es um das Gebiet zwischen der Schwerter Straße im Süden und der Nathebachstraße im Norden. Auf dem Gelände, auf dem derzeit noch die Firma Breitländer zu Hause ist, soll eine sogenannte Hinterlandbebauung entstehen. Während die Firma an die Benediktinerstraße zieht, ist an ihrem jetzigen Standort direkt am Nathebach ein Mehrfamilienhaus geplant.

Auch nebenan an der Schwerter Straße wird gebaut; zwei Einfamilienhäuser sind geplant. Ein altes Haus wurde dafür abgerissen. Aber, so die besorgten Anwohnerinnen und Anwohner, ist eine Bebauung an diesen Stellen überhaupt möglich?
Eine Frage, die die Mitglieder der Bezirksvertretung vor den Erläuterungen von Ludger Deimel mit einem klaren „Nein“ beantwortet hätten. Denn, so Bezirksbürgermeister Jan Gravert, es gebe ein Papier, unterschrieben vom ehemaligen Baudezernenten Ludger Wilde, das keine Bebauung in dem besagten Hinterlandgebiet zulasse.

Kein Bebauungsplan
Aber, so Ludger Deimel, das sei nicht richtig. Und auch die weiteren Ausführungen waren für die anwesenden Anwohner ein Schock. Denn es darf offenbar gebaut werden, auch auf dem Gelände der Firma Breitländer. Viele der Anwesenden in der BV-Sitzung waren indes um ihre Häuser besorgt.
So machte ein Anwohner deutlich, dass durch die Absenkung des Grundwassers, die durch die Baumaßnahmen entstehen könnte, Schäden an ihren Häusern entstehen könnten. Doch warum darf am Nathebach überhaupt gebaut werden? „Die Frage ist relativ einfach zu beantworten“, sagte Ludger Deimel. „Wir haben dort keinen Bebauungsplan, der uns verbietet, dort zu bauen, und wir haben auch keinen Bauantrag, der uns Argumente liefert zu sagen: Das geht nicht.“

Ursprünglich sei das Grundstück von der Planung ausgeschlossen gewesen. Jetzt, wo die Firma Breitländer ihren Sitz dort aufgeben müsse, habe sich die Situation geändert. „Jetzt ändert sich die Situation und nach Paragraf 34 ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt.“ Nach Ansicht der Stadt tut das geplante Mehrfamilienhaus genau das.
Rewe-Markt als Flucht
„Wir müssen die Bebauung hier genehmigen. Wir können die Pläne nicht ablehnen“, sagte Ludger Deimel. Natürlich gebe es Auflagen, auch wegen der Nähe zum Nathebach. Aber das sei auch schon alles.
Deimel äußerte sich auch noch einmal zu den Bauplänen nur wenige Meter weiter an der Schwerter Straße. Auch hier könne gebaut werden, sogar tiefer ins Hinterland als gedacht. Denn der größte Baukörper gebe die Möglichkeiten vor. Und das ist in diesem Fall der Rewe-Markt. Er ragt tief in das Gelände hinein und gibt damit die Flucht vor, bis zu der neue Häuser gebaut werden dürfen.
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