Geräumte Hochhäuser: Hannibal-Sanierung hat bis heute nicht begonnen

© Dieter Menne Dortmund

Geräumte Hochhäuser: Hannibal-Sanierung hat bis heute nicht begonnen

rnProblem Brandschutz

In Dortmund fehlen tausende bezahlbare Wohnungen. In Dorstfeld stehen gleichzeitig seit fast drei Jahren 412 Wohnungen im Hannibal II leer. Ob und wann sich das ändert, ist völlig offen.

Dortmund

, 25.08.2020, 10:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

In etwa einem Monat ist es exakt drei Jahre her. Am 21. September 2017 ließ die Stadt den Komplex Hannibal II in Dorstfeld räumen: 753 Menschen mussten von jetzt auf gleich die acht Hochhäuser mit ihren insgesamt 412 Wohnungen verlassen, verloren innerhalb von Stunden ihr Zuhause.

Für die drastische Aktion der Stadt, die bundesweites Aufsehen erregte, gab es nur einen Grund: Bei Kontrollen waren so eklatante Brandschutzmängel entdeckt worden, dass zum Schutz der Bewohner sofort gehandelt werden musste, argumentierte die Stadt seinerzeit.

Heute, drei Jahre später, gibt es nur einen einzigen Grund, warum die Menschen noch immer nicht zurück dürfen in ihre Wohnungen: Es sind die noch immer bestehenden Brandschutzmängel. Bis heute hat die Sanierung noch nicht einmal begonnen.

Nachforderungen zum Bauantrag

Der Hannibal II gehört noch immer demselben Eigentümer wie 2017, auch wenn er sich in der Zwischenzeit von „Intown“ in „Lianeo Real Estate GmbH“ umbenannt hat. Zuletzt hatte Lianeo im April einen Bauantrag bei der Stadt eingereicht, und der befinde sich dort „noch immer in der Prüfung“, teilte Robert Döring, Pressesprecher der Lianeo Real Estate GmbH, auf Anfrage mit.

Der Antrag enthalte „selbstverständlich das Brandschutzkonzept“, sagt Döring und fährt fort: „Aktuell sind wir damit befasst, Nachforderungen der Stadt Dortmund zum Bauantrag planerisch umzusetzen.“

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Wie lange das dauern werde und wann Lianeo denn mit einer Genehmigung, einem Baubeginn und der Rückkehr der Mieter rechne, dazu sagte Döring nur dieses: „Wir arbeiten weiter intensiv daran, den Hannibal II möglichst zügig wieder in Betrieb nehmen zu können.“

Zügig oder nicht zügig, das ist hier die Frage

Dass es wirklich zügig gehen könnte, damit hatte die Stadt eigentlich nie gerechnet, als sie 2017 die Räumung veranlasste. Schon bald nach der Räumung hatte Planungsdezernent Ludger Wilde gesagt, dass die Wieder-Inbetriebnahme des Gebäudes wohl dauern werde. Zwei Jahre, so nahm man anfangs an, könnten ins Land gehen, bevor in die Betonburg wieder Leben einziehen dürfe.

Zwei Jahre? Dann hätte der Eigentümer wohl im Eiltempo sofort alles Notwendige in die Wege leiten und gezielt die von der Stadt gemachten Vorgaben rasch abarbeiten müssen. Denn ein schlüssiges, genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept ist nach wie vor entscheidend dafür, dass es eine Zustimmung zum Bauantrag geben kann.

Die lange Liste der schweren Mängel

Aber auch das zuletzt von Lianeo überarbeitete und vorgelegte Brandschutzkonzept hat offenkundig bisher nicht die Zweifel im Dortmunder Rathaus beseitigen können.

Dort will man sich derzeit nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens äußern. Man wahre Stillschweigen, da man sich in einem offenen Verfahren befinde, sagte Planungsdezernent Ludger Wilde.

Mängel bei Brandmeldeanlagen, Brandabschottungen, Rauchabzügen, Aufzugsschächten sowie eine fehlende Trennung zwischen Tiefgarage und Wohngebäude waren einige der gravierenden Gefahrenpunkte, die 2017 zur Räumung führten.

Schon damals war klar, dass es äußerst heikel werden würde, all diese Mängel zu beheben, schließlich müssen alle Arbeiten in einem bestehenden Gebäude durchgeführt werden. Abzureißen und komplett neu zu bauen, war keine Option, denn rein statisch gesehen war und ist der Hannibal ja – nach allem, was bisher bekannt ist – in Ordnung.

Kompromiss gesucht mit vertretbaren Lösungen

Daher gilt es jetzt, so ist zu hören, einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden. Einen Standard wie bei einem Neubau wird man kaum erreichen können, wohl aber eine Sanierung, die sicherstellt, dass die hier wohnenden Menschen im Hannibal sicher leben können.

Angesichts dieser Ausgangslage kann man sich sehr leicht vorstellen, dass die Verhandlungen, in denen auch die Feuerwehr, Architekten, Brandschutzgutachter und Juristen ein Wörtchen mitzureden haben, nicht einfach sind, zumal es nur einen gibt, der alle beschlossenen Maßnahmen am Ende bezahlen muss: den Eigentümer Lianeo.

Streit um Räumungskosten vor Gericht

Unabhängig von der Frage, wann wieder Menschen in den Hannibal einziehen können, ist nach wie vor die Frage der Übernahme der Räumungskosten nicht geklärt.

Die Stadt hat sich damit abgefunden, von den Gesamtkosten von 1,61 Millionen Euro mindestens 840.000 tragen zu müssen. Über die restlichen 781.000 Euro streiten sich Stadt und Lianeo vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist derzeit offen.

Damit das Gericht entscheiden kann, ist aber jetzt die Stadt am Zug, sagt Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, auf Anfrage. „Nach Mitteilung der zuständigen Kammer wartet diese seit April 2020 auf die Übersendung von von der Stadt Dortmund angeforderten Akten.“

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Dazu sagt Ludger Wilde, das Verwaltungsgericht habe für die Vorlage der angeforderten Akten eine Frist bis Ende September gesetzt. Diese werde man einhalten.

Ob allerdings der Streit zwischen Stadt und Lianeo beendet ist, wenn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sein Urteil gesprochen hat, das ist höchst zweifelhaft. Schließlich geht es um viele hunderttausend Euro.

Viel wahrscheinlicher ist es daher, dass der Verlierer dieses Streits in der ersten Runde in der nächsthöheren Instanz sein Recht suchen wird, das wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Münster. Auch in diesem Punkt wird das Thema Hannibal die Stadt also noch lange beschäftigen.