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Halteverbot und Haifischzähne: Diese Regeln gelten auf der Fahrradstraße
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Dortmund hat im Kreuzviertel erstmals eine Fahrradstraße in der Innenstadt. Vor allem Autofahrer müssen sich an neue Regeln gewöhnen. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen.
Es ist vollbracht. Nach monatelanger Verzögerung ist das erste Teilstück des Radschnellwegs Ruhr (RS1) in Dortmund offiziell freigegeben. Wenn auch nur ein knapper Kilometer.
Aber die haben es in sich: Es ist eine Fahrradstraße durchs Kreuzviertel oder zumindest ein erstes Stück davon. Es geht von der Großen-Heim-Straße in die Sonnenstraße.

"Haifischzähne" werden die Markierungen auf der Fahrbahn genannt, die auf die neue Vorfahrtsregelung aufmerksam machen sollen. © Oliver Volmerich
Radfahrer haben hier jetzt Vorrang und weitgehend freie Fahrt. Umstellen müssen sich vor allem Autofahrer. Wir erklären mit Hilfe der Leiterin des städtischen Tiefbauamtes Sylvia Uehlendahl die wichtigsten neuen Regeln:
- Vorfahrt auf der Fahrradstraße statt Rechts-vor-Links-Regelung. Schilder und Markierungen auf der Fahrbahn - sogenannten „Haifischzähne“ - machen auf die neuen Vorfahrtsregeln aufmerksam.
- Halteverbot auf der Fahrbahn. Parken in zweiter Reihe wird nicht mehr geduldet.
- Tempo 30 - aber die Radfahrer geben das Tempo vor.
- Ladezonen für den Lieferverkehr. Denn auch Lieferwagen haben auf der Fahrbahn der Fahrradstraße nichts mehr zu suchen.
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
