Was Mitglieder der Grünen-Ratsfraktion während des einwöchigen Dortmunder Protestcamps „Schlafen statt Strafen“ (28.1. bis 5.2.) auf der Kampstraße in der Dortmunder Innenstadt erfahren haben, hat ihnen nicht gefallen.
Betroffene hätten berichtet, dass die Stadt Dortmund entgegen früherer Erklärungen „Bußgelder gegen Obdachlose“ verhänge und der sogenannte Weckdienst des Ordnungsamtes ihnen bei Übernachtungen in der Öffentlichkeit morgens einen Platzverweis erteile – für 24 Stunden und für die komplette City.
Knöllchen gegen Obdachlose – das passe nicht „zu den Äußerungen der Verwaltung, die uns stets versichert, dass das Übernachten auf der Straße zwar als Ordnungswidrigkeit gelte, aber nicht mit Bußgeldern geahndet werde“, mahnt Jenny Brunner (Grüne). Deswegen wollen die Grünen wissen, ob der Beschluss der Verwaltungsspitze aus dem Jahr 2018 noch eingehalten wird.
Schon 2018 gab es Protest
Wenn überhaupt, handelt es sich aber nicht um Bußgeld, sondern um Verwarngeld, dass die Ordnungskräfte gegenüber Obdachlosen verhängen könnten. Wie dem auch sei: „Sollte sich herausstellen, dass die Stadtkasse auf Kosten von Obdachlosen gefüllt wird, werden wir dagegen politisch vorgehen“, kündigt Brunner an.
Schon 2018 hatte es Protest gegeben, als öffentlich wurde, dass die Stadt Dortmund Knöllchen in Höhe von 20 Euro gegen Obdachlose verteilte, wenn diese auf der Straße schliefen. Nach anhaltend deutlicher Kritik lenkte der Verwaltungsvorstand seinerzeit ein und beschloss im November 2018, auf die Geldstrafe gegen Obdachlose zu verzichten. Das Ordnungsamt sollte stärker auf Hilfsangebote hinweisen. Amtsleiterin Beate Siekmann hatte damals zwar auf die geltende Rechtslage verwiesen, aber gleichzeitig erklärt: „Die moralische Diskussion können wir nicht gewinnen.“
Die Grünen fordern jetzt Aufklärung für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung. Und sie nehmen Oberbürgermeister Thomas Westphal beim Wort. Westphal hatte am 31. Januar nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes als Antwort auf die Kritik am Umgang mit Obdachlosen auf den festgeschriebenen Rechtsrahmen der Ordnungsbehördlichen Verordnung verwiesen. Wer etwas dagegen habe, könne politisch Initiative ergreifen, um die Verordnung anzupassen.
OB-Vorschlag aufgegriffen
„Wir nehmen den Vorschlag des Oberbürgermeisters Westphal dankend auf und werden die Verordnung auf den Prüfstand stellen“, kündigte Brunner an. In dieser städtischen Verordnung ist festgeschrieben, dass das Lagern, Campieren und Übernachten in der Öffentlichkeit auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen als Ordnungswidrigkeit gelten (Paragraf 7, Absatz b).
Für die Verwaltung sei das die Grundlage dafür, „dass obdachlose Menschen vom Hauptbahnhof und anderen zentralen Orten vertrieben und Platzverweise erteilt werden“, so Jenny Brunner: „Das Problem Obdachlosigkeit lässt sich allerdings nicht mit Platzverweisen und Sanktionen lösen.“
OB kann Ausnahmen zulassen
Auch die 24-Stunden-Platzverweise für die komplette City stellen die Grünen infrage. Sie wollen wissen, auf welcher Grundlage angesichts eines so großen Bereichs gehandelt wird.
Von den Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen durch den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zugelassen werden. So steht es in Paragraf 19 der Verordnung.
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