Knöllchen für Obdachlose sind zum Scheitern verurteilt Die Stadt muss eine bessere Lösung finden

Ein richtiger, aber nur der erste Schritt
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Autorenfoto Bastian Pietsch

Mit Ordnungsrecht kann eine Behörde Verhalten sanktionieren, das zwar gesellschaftlich unerwünscht ist, dessen Unrechtsgehalt aber nicht für eine Aufnahme ins Strafrecht ausreicht. Der Zweck von Ordnungsrecht ist nicht das Strafen, sondern Menschen dazu zu bewegen, dieses unerwünschte Verhalten zu unterlassen. Im Kontext von Obdachlosigkeit ist das zum Scheitern verurteilt.

Menschen, die auf der Straße leben müssen, haben wenig Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihres Alltags. Sie sind abhängig von Strukturen der Obdachlosenhilfe, vom guten Willen anderer Menschen und sind häufig bereits mit der Bewältigung ihrer persönlichen multiplen Problemlagen überfordert.

Insbesondere könne sich obdachlose Menschen nicht einfach dazu entscheiden, nicht obdachlos zu sein. Sie müssen im öffentlichen Raum lagern und übernachten, auch wenn die Stadt Dortmund das verbietet.

Nur der erste Schritt

Die entsprechende Verordnung wurde aus einem nachvollziehbaren Zweck heraus erlassen, ist aber offensichtlich ungeeignet, diesen Zweck zu erfüllen. Sie gehört abgeschafft. Das kann aber nur der erste Schritt sein.

Folgen muss ihm eine Analyse: Warum leben nach Schätzung der Stadt 30 bis 40 obdachlose Menschen auf den Straßen allein der Innenstadt? Wo fallen sie durchs soziale Netz? Wie müssen Hilfsangebote angepasst werden? Antworten darauf könnten Entscheidungen informieren, die dann wirklich dazu führen, dass keine Menschen mehr auf Dortmunds Straßen übernachten.

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