
© Thomas Thiel
Gesperrter Fußweg: Politiker schimpfen, halten die große Keule aber zurück
Westfalenhallen
Hat sich die Empörung über den gesperrten Fußweg zwischen den Hallen 3 und 4 in Teilen der Politik wieder gelegt? Bezirksvertreter aus der Weststadt dachten an juristische Schritte. Doch es kam anders.
Per Dringlichkeitsentscheidung, unterzeichnet von drei Bezirksvertretern, war die Geschäftsführung der Westfalenhallen am Montag (25.10.) aufgefordert worden, den gesperrten Fuß- und Radweg zur Strobelallee „unverzüglich“ und „ohne Einschränkung dauerhaft offen zu halten.“
Doch die Wirkung des Beschlusses lässt auf sich warten: Noch am Mittwoch (27.10.) war der Weg wieder gesperrt – und sollte es laut Ankündigung der Halle bis Freitag (29.10.) auch bleiben.
Bei ihrer Sitzung am Mittwoch (27.10.) legten die Bezirksvertreter noch einmal nach. Nun heißt es: Die Westfalenhallen GmbH solle den Weg „unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht“ dauerhaft offenhalten. Doch gleichzeitig stand die Frage im Raum: Was bringt dieser Zusatz? Dabei hatten einige Bezirksvertreter unmittelbar vor ihrem Treffen ganz andere Geschütze auffahren wollen – nämlich juristische Hilfe.
Zeitweilig war erwogen worden, bei Gericht eine „einstweilige Verfügung“ zu erwirken - falls überhaupt möglich. Doch davon war später keine Rede mehr. Grünen-Sprecherin Astrid Cramer fand neben Anne-Renate Eberle (Linke) noch die schärfsten Worte.
Grünen-Sprecherin fragt nach Konsequenzen für die Halle
Sie frage sich, so Cramer, welches „Demokratie- und Rechtsverständnis zugrunde liegt, wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen Fakten schafft, indem es vertraglich vereinbarte Vorgaben missachtet und sogar Mitglieder des Verwaltungsvorstandes der Stadt dieses Verfahren gutheißen.“ Welche Konsequenzen das für die Westfalenhallen GmbH habe? Die Antwort blieb aus.
Laut Erbbraurechtsvertrag, davon sind die meisten Bezirksvertreter überzeugt, muss der Fußweg offen bleiben. Immer. Zwar steht der von der Verwaltung ausgehandelte Kompromiss im Raum, den Weg an „rund 30 Tagen“ im Jahr für den Auf- und Abbau der Messen sperren zu dürfen.
Problem: Um genau diesen Kompromiss wird zurzeit noch gerungen. Einen Ratsbeschluss, der wohl eine neue Regelung im Erbbaurechtsvertrag nach sich zöge, gibt es bislang nicht.
Von daher, so Bezirksbürgermeister Friedrich Fuß, sei keine Rechtsgrundlage für die Sperrung vorhanden. Genau das sei doch unklar und werde juristisch geprüft, wandte CDU-Sprecher Jörg Tigges ein. „Wir müssen eine geeignete Lösung zwischen der Sperrung und einem unkontrolliertem Zugang finden“, so Tigges. Die Halle müsse im Falle eines Unfalls aus ihrer Haftung heraus.
„Sollten uns nicht auf juristische Debatte einlassen“
Das wiederum rief Anne Eberle von den Linken auf den Plan. Die Bezirksvertreter waren auf dem besten Wege, sich in ein juristisches Kleinklein zu verstricken, als Ralf Stoltze (SPD) das Wort ergriff. Und vor genau einer solchen Debatte eindringlich warnte. „Wenn wir uns auf einen juristischen Diskurs einlassen, haben wir schon verloren“, merkte Stoltze an.
Seine Empfehlung: „Wir müssen politisch diskutieren und beschließen, dass der Weg offenbleiben soll.“ Das habe er, Stoltze, auch „seiner“ SPD-Gesamtfraktion empfohlen. Die aber tendiert akutell eher zum „30-Tage-Kompromiss“ der Verwaltung.
Die Entscheidung, wie es mit der Wegeverbindung weitergeht, könnte am 18. November im Rat fallen. Die Bezirksvertreter, die den Weg wie in den vergangenen Jahren dauerhaft geöffnet wissen möchten, sehen dem Beschluss mehr oder weniger ohnmächtig entgegen.
Zumal sie nach wie vor keine Einsicht in die diversen Papiere haben, die inzwischen kursieren. Darunter etwa ein Dekra-Gutachten, das von der Halle in Auftrag geben war und auf das sie sich beruft. Astrid Cramer (Grüne) brachte es auf den Punkt: „Ich möchte noch einmal um die Veröffentlichung des Dekra-Gutachtens bitten.“
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.