Am Dortmunder Flughafen dürfen demnächst keine Nachtflüge mehr starten. Aber ab wann gilt das Verbot? © Michael Schuh (Archiv)
Urteil des OVG
Gericht verbietet Spätflüge am Flughafen Dortmund - doch ab wann gilt das?
Am Flughafen Dortmund darf es nach 22 Uhr keine Flüge mehr geben. Das Oberverwaltungsgericht hat die Genehmigung des Airports für rechtswidrig erklärt. Doch ab wann gilt das Verbot?
Weil der Lärmschutz der Anwohner bei der Genehmigung der verlängerten Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens nicht ausreichend berücksichtigt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag die derzeit gültigen Spätflug-Regeln für rechtswidrig erklärt.
Heißt: Demnächst dürfen ab 22 Uhr keine Flugzeuge mehr in Dortmund starten oder landen. Seit der Spätflug-Genehmigung gab es ein begrenztes Kontingent für Starts bis 22.30 Uhr und Landungen bis 23 Uhr, in Ausnahmefällen sogar bis 23.30 Uhr.
Doch das Urteil bedeutet nicht, dass ab sofort am Dortmunder Flughafen nach 22 Uhr die Lichter ausgehen müssen. Nach Angaben der OVG-Sprecherin Gudrun Dahme darf der Airport die Genehmigung erst dann nicht mehr nutzen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das ist erst einen Monat, nachdem das Urteil geschrieben worden ist, der Fall.
Verbot könnte frühestens ab März gelten
Auch wenn die Richter in ihrem Urteil eine Revision ausgeschlossen haben, kann innerhalb dieser Frist gegen diese Entscheidung eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ erhoben werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden haben. Erst wenn eine solche Beschwerde abgelehnt werden sollte, ist das Urteil rechtskräftig.
Kommt es nicht zu einer Beschwerde, würde die Spätflug-Genehmigung also erst im März auslaufen - wenn sich Flughafen oder Bezirksregierung doch für sie entscheiden sollten, würde es sogar noch länger dauern.
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