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Einem vor zwei Jahren eröffneten Supermarkt im Dortmunder Süden droht die Schließung
Rewe in Lücklemberg
Durfte der große Rewe-Markt an der Kirchhörder Straße gebaut werden? Mit dieser Frage hat sich erneut das Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Das Urteil dürfte Diskussionen auslösen.
Zurück an den Absender hieß es zuletzt. Im Mai 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster nach einer Normenkontrollklage einer Anwohnerin den Bebauungsplan HOM295 für den Rewe-Markt an der Kirchhörder Straße aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Bemängelt wurden vor allem unzureichende Informationen zum Thema Lärm und anderen Umweltfaktoren bei der Bekanntmachung zur Offenlegung des Bebauungsplans.
Doch die Stadt Dortmund als Beklagte ging vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision. Und das mit Erfolg. Denn vor der höchsten Verwaltungsgerichtsinstanz hatte die Entscheidung des OVG keinen Bestand. Die Münsteraner Richter seien in ihrer Forderung zu Art und Umfang der Umweltinformationen zu weit gegangen, stellte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2019 fest. Damit hätten sie gegen Bundesrecht verstoßen. Der Fall wurde an das OVG zurückverwiesen, um dort erneut behandelt zu werden.
Das ist am Mittwoch (26.2.) geschehen. Das Ergebnis dürfte für Diskussionen sorgen. Denn das OVG hat den Bebauungsplan erneut für nichtig erklärt - allerdings aus einem anderen Grund als 2018.
Kritik an großflächigem Einzelhandel
Ging es damals „nur“ um formale Aspekte, geht es jetzt um Grundsätzliches. Die Richter halten die Rewe-Ansiedlung für nicht vereinbar mit dem Landesplanungsrecht. Denn das lässt - außer in begründeten Ausnahmen - die Ansiedlung größerer Handelsflächen nur in Ortszentren zu. Für eine Ausnahmeregelung seien die Voraussetzungen an der Kirchhörder Straße aber nicht erfüllt, meinen die Richter am OVG.
Die Stadt hatte im Bebauungsplan angegeben, dass mit der Rewe-Ansiedlung eine Versorgungslücke in Lücklemberg geschlossen werden sollte. Die Frage, ob dies verträglich für die benachbarten Zentren ist, wurde mehrfach im Konsultationskreis Einzelhandel diskutiert, in der Vertreter von Verwaltung, Wirtschaft und anderen Organisationen über Ansiedlungspläne beraten. Er hat die Rewe-Ansiedlung ausdrücklich empfohlen.

Auf dieser Fläche an der Kirchhörder Straße ist der Rewe-Markt gebaut worden. © Eva-Maria Spiller
Für das OVG spielt das allerdings keine Rolle. Zur Freude der Kläger. Sie fühle sich voll bestätigt, erklärte die Antragsstellerin. Das Gericht sei den seit Jahren vorgebrachten Argumenten gefolgt, „wonach ein solcher Supermarkt nach der gebotenen Abwägung öffentlicher und privater Belange nicht an einen derartigen Wohngebiets-Standort, sondern vielmehr in sogenannte zentrale Versorgungsbereiche gehört“. Die von der Stadt vertretene Auffassung, ein Gebiet gelte als „unterversorgt“, sofern im Umkreis von 500 Metern kein Supermarkt fußläufig erreichbar sei, habe sich als schlicht lebensfremd erwiesen.
Klagen gegen die Baugenehmigung
Die Entscheidung des Gerichts könnten weitreichende Folgen haben. Denn die Stadt könnte zwar formale Fehler im Bebauungsplan-Verfahren „heilen“, nicht aber die grundsätzliche Infragestellung des Standort. Letztlich könnte so eine Schließung des Rewe-Marktes drohen.
Aktuell ist das allerdings kein Thema. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Revision haben die Richter zwar eigentlich ausgeschlossen, dagegen kann die Stadt aber wiederum Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Man werde das Urteil des OVG sehr eingehend prüfen, teilte die Stadt auf Anfrage mit.
Ohnehin geht die juristische Auseinandersetzung noch an anderer Stelle weiter. Denn drei Anlieger haben 2016 auch gegen die Baugenehmigung für den Rewe-Markt geklagt. Darüber wurde vor dem Verwaltungsgericht allerdings noch nicht verhandelt, weil man erst die Grundsatzentscheidung des OVG abwarten wollte.
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
