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Keine Videoüberwachung an Neonazi-Hotspot - Reaktionen auf das Urteil
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Die von der Polizei Dortmund beabsichtigte Videoüberwachung an einem Neonazi-Hotspot in Dorstfeld ist unzulässig. Endgültig ist die Gerichtsentscheidung noch nicht. Es gibt erste Reaktionen.
Eine teilweise von mutmaßlichen Neonazis bewohnte Straße in Dortmund darf vorerst nicht wie ursprünglich geplant von der Polizei per Video überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren am Freitag (8.5.) entschieden.
Gegen die beabsichtigte Videoüberwachung der Emscherstraße im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld hatten vier Anwohner geklagt, die der Neonazi-Szene zugerechnet werden. Das Argument: Durch die geplante Videoüberwachung der Straße und des Gehweges hätten sie sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen.
Videoüberwachung als Eingriff in die Grundrechte
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun die ursprünglich ab September vorgesehene Überwachung für ungültig erklärt. Sie sei nicht vom Polizeigesetz gedeckt und deshalb unzulässig, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Bereich rund um die Emscherstraße sei weder ein Kriminalitätsschwerpunkt, noch seien dort Straftaten von erhebliche Bedeutung zu erwarten.
Außerdem werden mit einer solchen Videoüberwachung laut Gericht schwerwiegende Grundrechtseingriffe verbunden, die nicht gerechtfertigt wären.
Für Micha Neumann vom Projekt Quartiersdemokraten Dorstfeld war das Urteil des Verwaltungsgerichtes im Vorfeld bereits zu erwarten: „Die Videoüberwachung ist ein schmaler Grat und auch nicht der Weisheit letzter Schluss, deshalb ist die Entscheidung nicht so überraschend.“
Nachbar von Urteil enttäuscht
Zudem werde durch eine Videoüberwachung zwar das Handeln der Menschen eingeschränkt, aber nicht die eigentliche Ideologie. Neumann: „Wir müssen vor allem versuchen, mit zivilgesellschaftlichen Mitteln gegen diese Menschen vorzugehen und uns insbesondere mit den Opfern rechtsextremer Gewalt solidarisch zeigen.“ Die Videoüberwachung könne höchstens ein Element der Auseinandersetzung sein.
Ein Nachbar aus der Dorstfelder Umgebung zeigt sich über das Urteil allerdings sehr enttäuscht: „Im Bezug auf Schmierereien und das Anbringen von Aufklebern ist es zwar deutlich ruhiger geworden, doch man weiß leider nie, wie lange dieser Zustand wirklich anhält. Vor allem wenn nun wieder dauerhaft freie Bahn herrschen sollte.“
Durch die Entscheidung sei eine Chance zur Herstellung einer gewissen Normalität vertan worden, so der Nachbar.
Polizei prüft weiteres Vorgehen
Bei der Polizei Dortmund will man laut Polizeipräsident Gregor Lange nun zunächst das Urteil genau analysieren und anschließend entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen ist. „Wir werden im Einsatz gegen den Rechtsextremismus nicht auch nur einen Deut nachlassen und den Druck in Dorstfeld weiterhin hochhalten“, betont der Polizeipräsident.
Vor einiger Zeit aus dem Osnabrücker Land nach Dortmund gezogen und seit 2019 bei Lensing Media. Für die Ruhr Nachrichten anfangs in Dortmund unterwegs und jetzt in der Sportredaktion Lünen tätig – mit dem Fußball als große Leidenschaft.
