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Gelsenkirchener versucht über Konto in Dortmund Millionen zu ergaunern
Soforthilfe-Betrug
Stolze 91 unberechtigte Anträge auf Corona-Soforthilfe hat ein 31-Jähriger gestellt - insgesamt ging es um mehr als 2,5 Millionen Euro. Das Geld sollte auf ein Konto in Dortmund gehen.
Die Beantragung unberechtigter Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe hat einem 31-Jährigen eine hohe Haftstrafe eingebracht. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch (17.3.) unter anderem wegen Subventionsbetrugs zu viereinhalb Jahren.
Zudem soll der mehrfach vorbestrafte Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bleibt aber wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
91 Anträge in 6 Bundesländern
Kern der Vorwürfe waren 91 Anträge auf Corona-Soforthilfe, die der 31-Jährige im März und April 2020 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und dem Saarland gestellt hatte - teils mit fremden Identitäten.
Mehr als 2,5 Millionen Euro wollte er so auf sein Konto bei der Sparkasse Dortmund überweisen lassen. Geboren ist der Mann in Gelsenkirchen, sein letzter offizieller Wohnsitz befand sich in London.
Doch „nur“ 67.776 Euro aus drei Anträgen kamen an. Denn der Subventionsbetrug war „stümperhaft“, wie sowohl der Verteidiger als auch Richter Markus Födisch sagten. Nicht nur, dass immer wieder dieselbe Kontonummer verwendet wurde, dem Richter zufolge waren die Anträge teilweise auch krude gestellt.
So war bei einem Fruchthandel von Bergbau-Aktivitäten die Rede. „Das muss man nur einmal lesen“, sagte Födisch. Der Verurteilte bezeichnet sich selbst als Musikproduzent, seine Firma wurde aber vor Jahren schon aus dem Handelsregister gelöscht - offenbar stand ihm keinerlei Soforthilfe zu.
Gericht sieht eine „gewisse Kaltschnäuzigkeit“
Das schnelle Ende der Masche kam, als einem Sachbearbeiter in Bayern die Häufung der Kontonummer auffiel, wie der Staatsanwalt sagte. Weitere Zahlungen wurden gestoppt, der Mann schließlich im Mai festgenommen.
Der Staatsanwalt sah bei den Taten erhebliche kriminelle Energie sowie das „dreiste“ Ausnutzen der Corona-Pandemie und der Soforthilfen des Staates. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es eine „gewisse Kaltschnäuzigkeit“ zeige, dass der 31-Jährige die Soforthilfen beantragt habe, die bewusst mit niedrigen Voraussetzungen und geringen Kontrollen geschaffen worden seien. Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses nur wenig zu den konkreten Tatvorwürfen gesagt.
Die staatlichen Corona-Hilfen haben seit ihrem Start immer wieder Betrüger auf den Plan gerufen. Der Deutsche Richterbund zählt bundesweit „deutlich mehr als 20.000 Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Delikte mit Pandemie-Bezug“. Inzwischen sieht er jedoch ein geringeres Missbrauchsrisiko, da die Anträge in der Regel durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssten.