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Geflutete Wohnung: Dortmunder Rechtsanwalt gibt Tipps für Mieter
Feuchte Wohnung
Während des Starkregens wurde Diana Flöhrs Dachgeschosswohnung geflutet - Schuld war ein rissiges Fallrohr. Nun gibt es Ärger mit Versicherung und Vermieter. Ein Anwalt gibt Tipps.
Diana Flöhr aus Scharnhorst ist fertig mit den Nerven: Ihre Wohnung wurde nicht nur am Tag des Starkregens am 14. Juli komplett geflutet, sondern erneut am 27. Juli. Die Wände sind feucht, das Wasser stand sogar im Wandschrank. Das Parkett wölbt sich und in der Dachgeschosswohnung riecht es trotz permanenten Lüftens muffig.
Der Vermieter, die LEG, will nicht für die beschädigten Einrichtungsgegenstände aufkommen, auch die Hausratversicherung sieht sich nicht zuständig. Inzwischen ist klar: Ein Riss im Fallrohr ist schuld am Wasser, das aus einem Loch unter der Badewanne schoss.
Das wurde nach dem zweiten großen Regenguss ausgetauscht. Einen Bautrockner hat die LEG nicht aufgestellt. Dafür sei es laut Flöhr nötig, erst einmal den Boden herauszunehmen, denn die Feuchtigkeit ist unter dem Laminat. Währenddessen schälen sich die Tapeten schon von den Wänden.
Das können Mieter in ähnlichen Situationen tun
Martin Grebe, Rechtsanwalt des Mietervereins Dortmund, schätzt die Situation folgendermaßen ein und gibt Tipps für Betroffene in ähnlichen Situationen:
- Zunächst sollte man in einem Aufforderungsschreiben den Vermieter zur Behebung der Schäden auffordern. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung zügig zu trocknen, um Schimmelbildung vorzubeugen, und vermietete Bodenbeläge und Tapeten zu erneuern.
- Boden, Tapeten und Möbel werden nur vom Vermieter erneuert, wenn die Wohnung mit ihnen vermietet wurde. Wenn Laminat und Tapeten schon zum Einzug vorhanden sind, werden sie übernommen. Ansonsten ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig.
- Die zahlt allerdings in vielen Fällen nur, wenn es sich um einen Leitungswasserrohrbruch handelt, nicht wie in diesem Fall um Regenwasser. Das Verschulden ist in jedem Fall egal.
- Für die Zeit des Wasserschadens ist eine Mietminderung von 30 bis 50 Prozent möglich
- Handwerker können erst bestellt und dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, wenn der Vermieter auf ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung nicht fristgerecht reagiert hat.
- Die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder des handelnden Dienstleisters könnte für die beschädigten Möbel zahlen, sofern ein Verschulden vorliegt beziehungsweise fahrlässig gehandelt wurde: Wenn etwa vergessen wurde, das Rohr abzudichten oder das Rohr im Zuge der Bauarbeiten Schaden genommen hat oder die Dichtigkeit eines alten Rohres nicht in regelmäßigen Abständen überprüft wurde, könnte die Haftpflichtversicherung greifen - in diesem Fall ist das aber noch ungeklärt.
Die LEG streitet ein Verschulden in Diana Flöhrs Fall ab.
Geboren in Hamm, dann ausgezogen in die weite Welt: Nach ausgiebigen Europa-Reisen bin ich in meine Heimat zurückgekehrt und berichte nun über alles, was die Menschen in der Gegend gerade bewegt.
